Bedeutung dieser Straßenschilder?

8 Antworten

Wenn das Schild "Anlieger frei" dazu ist, ebenfalls nicht rein fahren richtig?

Naja, ich sage mir immer: "Mein Anliegen ist, dass ich hier durch möchte...". Aber im Grunde bedeutet es, dass nur Anwohner da durch dürfen. (Oder halt Post, Müll, etc.)

Rum729 
Fragesteller
 11.07.2022, 08:19

Also in der Prüfung auf keinen Fall rein fahen?

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ohwehohach  11.07.2022, 08:42
@Rum729
Also in der Prüfung auf keinen Fall rein fahen?

Kann man so nicht sagen. Liegt beispielsweise das Ziel Deiner Prüfung (z.B. die Fahrschule oder Dein Wohnhaus) in einer Anliegerstraße, dann dürftest Du da reinfahren.

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ohwehohach  11.07.2022, 08:34
nur Anwohner da durch dürfen

Das stimmt so nicht. Auch Besucher von Anliegern dürften beispielsweise einfahren. "Anlieger" und "Anliegen" sind übrigens verschiedene Dinge ;-)

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BrascoC  11.07.2022, 08:35
@ohwehohach
(Oder halt Post, Müll, etc.)

Besucher fallen unter "etc"...

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ohwehohach  11.07.2022, 08:36
@BrascoC

Nicht wirklich. Post und Müll haben eine offizielle Funktion, wie auch beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen im Einsatz. "Etc." müsste dann schon klarer definiert werden, denn auch "ich habe ein Anliegen" könnte theoretisch unter "etc." fallen - tut's aber nicht.

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Obere Bild: Verbot der Einfahrt

Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist.

Unteres Bild: Verbot für Fahrzeuge

Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.

Das obere Schild ist die Einbahnstraße - in die darfst Du aus der Richtung, aus der Du kommst, nicht einfahren, in der Gegenrichtung aber sehr wohl.

Das untere Schild bedeutet das Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge aller Art - übrigens auch Fahrräder.

Ein Zusatzschild "Anlieger frei" ist bei beiden Schildern möglich (bei der Einbahnstraße freilich sehr ungewöhnlich) und erlaubt die Einfahrt für Anlieger, also Menschen, die dort wohnen oder deren Ziel dort liegt, weil sie jemanden, der dort wohnt, besuchen oder dem etwas liefern wollen.

Still  11.07.2022, 08:15

Die "Spardose" bedeutet nicht zwangsläufig, dass es sich um eine Einbahnstraße handelt.

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HugoHustensaft  11.07.2022, 08:16
@Still

Unfug - genau das bedeutet es zwingend, sonst wäre die Beschilderung falsch.

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Still  11.07.2022, 08:18
@HugoHustensaft

Ich kann dir sogar Straße zeigen, die keine Einbahnstraße sind, aber an der Einmündung die "Spardose" ausgeschildert haben. In der Straße darf in beiden Richtungen gefahren werden, aber Zufahrt nur aus einer Richtung.

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Stadewaeldchen  11.07.2022, 08:16
bei der Einbahnstraße freilich sehr ungewöhnlich

Kommt aber tatsächlich - wenn auch sehr selten - vor. Hier bei so genannten "unechten Einbahnstraßen". (Dort steht zwar an einem Ende Zeichen 267 aber am anderen Ende keine Zeichen 220)

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Rum729 
Fragesteller
 11.07.2022, 08:22

Okay vielen Dank! Sprich wenn der Prüfer nichts sagt und vor mir die Straße mit diesen Schilder sind, immer ein anderen Weg suchen?

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Das mit dem weißen Balken weist normalerweise darauf hin, dass in diese Straße nur am anderen Ende (oder durch Einmündungen) reingefahren werden darf. Du stehst an dem Ende, wo man nicht reinfahren darf. Hier kann es ggf. Zusatzschilder geben, die Radfahrern die Einfahrt erlauben.

Das zweite Schild bedeutet, dass niemand da reinfahren darf - auch keine Radfahrer (außer Einsatzfahrzeugen im Einsatz, Müllabfuhr, etc.). Üblicherweise werden Ausnahmen durch Zusatzschilder genehmigt (z.B. Landwirtschaftlicher Verkehr oder Anlieger).

Was Anlieger sind, ist relativ klar definiert. So zählen beispielsweise Anwohner und deren Besucher dazu. Nicht durchfahren darfst Du allerdings, wenn die Straße nur eine Abkürzung dahin ist, wo Du hinwillst, wenn das Ziel nicht zu den Anliegern zählt. Oder, wie der Volksmund gerne sagt, Du "ein Anliegen hast".

Ersteres ist Verbot der Einfahrt (z.B. in einer Richtung). Zweites Schild bedeutet Verbot der Durchfahrt - sprich in beiden Richtungen.

Das Schild "Anlieger frei" berechtigt Sie in der Tat zur Einfahrt, allerdings nur wenn Sie entsprechend der Definition auch "Anlieger" sind :)