Moin, Ich habe drüber nachgedacht, mir einfach ein Deo und ein Feuerzeug in die Tasche zu packen zur Selbstverteidigung, daher dass ein Messer zur Verteidigung nicht gerade Praktisch ist. Mit Deo ist man im entferntesten Sinne durchaus eher auf Entfernung entsprechend müsste das doch eigentlich klappen oder? Wie sieht es da Strafrechtlich aus (schon klar dass ich das bei nem 7 Jährigen nicht einsetzen kann weil der meine Süßigkeiten will, sondern eher in einem Szenario wo ich an anzahl und/oder körperlich unterlegen bin)?
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