moin,
ich versuche meine Frage mal ganz kurz zu halten.
Ich hatte am 21.05.25 eine Hausdurchsuchung wegen angebliche §§ 173 Abs.1, 176c Abs.1 Ziff.2 STGB
(Ermittlungsverfahren wegen sex.Missbr. An minderjährigen Tochter).
Die Anordnung beruht auf den §§98, 102 StPO.
Der Beschuldigte ist verdächtigt. Seit ,Jahren den Beischlaf mit einer minderjährigen Person zu vollziehen.
Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß §§ 173 Abs.1, 176c Abs.1 Ziff.2 STGB
Tatverdacht:
Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen polizeilichen Ermittlungen..
So schrieb der Beschuldigte in dem Telegramchat xyz (Der Telegramchat war wohl im Beschuss von der Behörde) ! " "Ich schlafe mit meiner Tochter schon seit Jahren" "
weiter steht im Beschluss als Begründung:
Zwar ist eine weibliche minderjährige Person unter der Anschrift des Beschuldigten nicht gemeldet, jedoch (kurz Sohn).
""Jetzt wird es noch besser.""
Es ist möglich, dass der Beschuldigte falsche Angaben hinsichtlich des Geschlechts gemacht hat. Zudem besteht die Möglichkeit. Dass sich dort ein Mädchen aufhält, dessen Geburt nicht aktenkundig gemacht wurde. (wo holt der Beamte die Vermutung her ?)
Darauf beruht die Durchsuchung !!
Also haben Sie Handy etc. mitgenommen. Könnten ja strafbare Fotos darauf sein (Sind nicht, den ich verurteile solche Fotos) ....
Tatsache ist: Meine Tochter ist 25, verh. und hat Kinder und wohnt von mir 300 Km entfernt. Zu dem angeblichen Tatzeitraum war sie 23J.
.Und NEIN ich wiederhole und NEIN wir hatten NIE SEX zusammen. Nicht gestern, nicht heute, nicht morgen.
... Ja ich habe diesen Satz dennoch im Chat geschrieben, das streite ich nicht ab. ! Ist auch nicht verboten, hatte aber einen anderen Hintergrund.
Warum?
Ich vollziehe den Beischlaf mit meiner (ex) Schwiegertochter schon seit Jahren (seit ihren 21. Lebensjahr) und auch für mich kurz genannt von mir Tochter. (Papa / Tochter Fetisch). Da es ja ein Telegramchat Unterhaltung war, und sie schon immer automatisch Tochter nannte, dachte ich mir nichts dabei statt Schwiegertochter halt Tochter zu schreiben. Ich konnte bis dato nicht ahnen, dass dieses so eine Auswirkung hat..
Natürlich kann das auch meine Tochter bestätigen, dass wir keinen Beischlaf hatten , und meine Schwiegertochter kann bestätigen, dass ich mit ihr schlafe und sie halt auch Tochter nenne.
Jetzt warte ich auf meine Vernehmung, damit ich es aufklären kann.
Im Weiteren stelle ich mir die Frage, ob ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen soll.. ?
Denn mit der Aussage meiner Tochter klärt sich alles eigentlich alles auf.. Ich hoffe dann auf eine Einstellung von meinem kuriosen Fall, was meint Ihr....