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Soll-Vorschrift im Bezug auf unangekündigte Tests in RLP

Hallo,

wie ihr eventuell schon mitbekommen habt, sind unangekündigte Tests an Schulen in RLP laut Pressemitteilung "nicht mehr zulässig"

https://bm.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/keine-unangekuendigten-tests-fuer-gerechteres-lernen-und-weniger-druck-550400-schuelerinnen-und-schueler-starten-in-das-schuljahr-2025-2026

Anscheinend ist heute Morgen ein Schreiben an die Schulen rausgegangen in dem so etwas wie " ... sollen [nicht mehr durchgeführt werden]" formuliert wird.

Dadurch bin ich auf die "Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften" gestoßen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Muss-,_Soll-_und_Kann-Vorschrift#cite_note-5

Die Schulleitung vermittelt den Lehrer/-innen an Schulen jetzt, sie können weiterhin unangekündigte Tests schreiben, da sie sich ja "nicht an die Vorschrift halten müssen".

Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besagt jedoch, "dass ‚Soll‘-Vorschriften im Regelfall für die mit ihrer Durchführung betraute Behörde rechtlich zwingend sind und sie verpflichten, so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt ist. Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden ...".

Was meint ihr dazu? Hat jemand Ahnung im Bereich Jura, der weiß, was hier jetzt konkret gilt?

Schule, Bildung, Politik, Jura, RLP

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein ca. 4-5 Monate alter Welpe von einem Lehrer täglich mit in die Schule genommen werden darf?

Bekannte von uns wohnen in Norddeutschland.

Sie haben sich im April einen Welpen (Berner) angeschafft und bereits 2 Jahre vor der Anschaffung hieß es, dass die Frau, welche Lehrerin an einer Gesamtschule ist, den Hund regelmäßig in die Schule mitnehmen darf, da beide berufstätig sind.

Eine Genehmigung hierfür läge seit 2 Jahren vor.

Nun ist der Hund ca. 4 Monate alt, laut Besitzern sehr ungestüm und teils (O-Ton) etwas "anstrengend".

In einer Hundeschule ist er erst seit Kurzem angemeldet.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Welpe/Junghund fast täglich in der Schule sein darf?

Mir stellen sich Fragen wie

Stubenreinheit

Störung des Unterrichts, Störung der Lehrer im Klassenzimmer während der Pausen

Haftpflicht, falls der Hund was kaputt macht oder beißt

Tierhaarallergien von Schülern/ Lehrern

Die Frau ist Klassenlehrerin und Fachlehrerin und überwiegend im Klassenraum.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Hund täglich im Unterricht dabei sein darf?

Wie wahrscheinlich ist es, dass sie ihn anderen Lehrern während des Unterrichts im Lehrerzimmer oder dem Hausmeister fast täglich überlassen darf?

Es geht ganz klar nicht um ein Therapiehundkonzept, sondern um die Mitnahme mangels Betreuung zu Hause.

Ihr Mann macht zwar Homeoffice, ist aber auch öfter nicht da oder auf Dienstreisen.

Da aus dieser Richtung schon öfter Unwahrheiten erzählt wurden, würde ich gerne die Wahrscheinlichkeit bzw. den Wahrheitsgehalt hinterfragen.

Bei echten Therapiehunden muss meines Wissens der Hund trainiert sein und gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Das sehe ich bei einem Welpen, der laut Halter noch unruhig und wild ("anstrengend") ist, eher nicht gegeben.

Und müssen Kollegium und Eltern nicht zustimmen, dass sie damit einverstanden sind?

Ich stelle mir das nicht so simpel vor, wie es dargestellt wird.

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