Renovierung – die besten Beiträge

Wer muss für die "Renovierung" nach Fenstertausch aufkommen?

Hallo liebe gF-Gemeinde, ich habe da mal eine Frage.

Vor 4 Monaten bin ich in eine Mietwohnung gezogen. Der Vormieter hatte im Jahr davor renoviert, die Wohnung sah also noch sehr gut aus, ich habe sie zwar als "unrenoviert" übernommen, aber ich brauchte nichts neu tapezieren oder streichen. Tapeziert ist mit einer Strukturtapete und der Vormieter hatte nicht mal Nägel oder Dübel in der Wand hinterlassen. Schon damals, vor meinem Einzug, war in der Planung, dass die Wohnung bald neue Fenster bekommen soll. Die neuen Fenster habe ich jetzt eingebaut bekommen. Durch das Demontieren der Fensterrahmen wurde leider rund um die Fenster teils die Tapete beschädigt (hängt teilweise zerfetzt runter) und Putz bröckelte aus den Rahmen und dem Mauerwerk, was einige hässliche Löcher hinterlassen hat.

Meine Frage dazu: Wer muss denn jetzt renovieren, damit das wieder gut aussieht? Die Wohnung hat eine Größe von rund 70 qm und einige Räume gehen ineinander über, so dass das ganz schön große Flächen sind, inklusive der Decken, die ich streichen (lassen) müsste. Oder ist das Vermieter-Sache? Ist ja auch nicht ganz billig. Auf jeden Fall sieht es jetzt sehr unschön aus und wenn neue Tapeten (auch in Teilen) darüber kämen, würde die Farbe ja nicht mehr zum Rest passen.

Und ja, klar kann ich mit meinem Vermieter sprechen, aber ich hätte trotzdem gerne mal ein paar Meinungen von "Fachleuten" dazu. Danke schon mal vorab für eine Info.

Mietwohnung, Renovierung

Treppengeländer in gemieteter Wohnung Bestandteil der Renovierung?

Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!

Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Renovierung, Nebenkostenabrechnung

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