Durch Taufe bin ich im Kleinkindalter ungefragt, ungewollt der evangelischen Kirche zugeordnet worden.
Da es für mich keinen Sinn ergibt, weiter Teil dieser Gemeinschaft zu sein, würde ich gern austreten.
Der Kirchenaustritt kostet in meiner Kommune 35 Euro Gebühr.
Ich frage mich nun nach der Grundlage einer solchen Gebühr, insb. da der Kirchenbeitritt (Taufe) kostenfrei ist. Hier wird eine Schranke installiert, die all jene benachteiligt, die austreten wollen. Der Glauben ist frei und wenn ich erkläre, dass ich kein Teil dieser Gemeinschaft sein will, dann kann hierfür doch auch keine Gebühr entstehen.
Wo ist also die Rechtsgrundlage, nach derer der Beitritt kostenfrei aber der Austritt mit einer Gebühr von 35,00 Euro erfolgt ?? Wohlgemerkt fallen weitere Gebühren an, wenn ich noch eine Bescheinigung zum Austritt ausgestellt haben will...