Der Sachverhalt ist Folgender: Innerhalb eines Vereins wird sehr viel über WhatsApp-Gruppen kommuniziert. Vereinzelt haben Mitglieder jedoch kein WhatsApp, wollen diese App auch nicht. Ich bin einer dieser Mitglieder, die es ebenfalls nicht haben und auch strikt ablehnen. Aus Datenschutzgründen. Ich will das einfach nicht.
Aber müssen Leute wie ich deswegen tatsächlich den Preis fehlender Informationen und Beteiligung bezahlen dafür, nur weil sie diese App nicht benutzen wollen?
Ich möchte wissen: Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe, eine juristisch wasserfeste Argumentation gegen die Verwendung von WhatsApp im Verein?
Ich habe das Thema einmal angestoßen und vorgeschlagen, dass für die Vereinskommunikation intern alle alternativ nur Signal oder nur Telegram nutzen. [Privat können die ja alle gerne weiter ihre Daten in die ganz Welt streuen, wenn denen das alles so vollkommen egal ist.]
Wie ich finde sehr viel eher zumutbar als "WhatsApp" für alle, zumal ich eben vermute, dass auch eingetragene Vereine sich an geltendes (deutsches/europäisches) Datenschutz-Recht halten müssen.