Kleinanzeigen – die besten Beiträge

Kleinanzeigen Betrug, Verkäufer im Recht?

Hallo,

Ich hab vor ein paar Tagen eine Säge über Kleinanzeigen bei einem gewerblichen Nutzer gekauft. Das Gerät wurde in der Info als "Guter gebrauchter Zustand" deklariert und auf genauere Nachfrage meinte der Verkäufer dass das Gerät wenig benutzt ist und nur ein wenig zum Pflastern genutzt wurde. Auch auf den beiden Bildern waren keine großartigen Beschädigungen oder Nutzung zu erkennen. Nun kam die Säge vorgestern bei mir an und zu meiner Verwunderung kam nicht das Gerät an welches auf den Fotos zu sehen war. Es handelt sich zwar um das selbe Model aber ganz sicher nicht auf das abgebildete Gerät. Meine gelieferte Säge ist schwer beschädigt und sieht aus als wäre es 10 Jahre, jeden Tag 12 Stunden auf dem Bau eingesetzt worden. Große Risse, Rost, Dreck & generell ein katastrophaler Zustand.

Es handelt sich sicher auch nicht um die, auf den Fotos, abgebildete Säge (Meine hat besagte Beschädigungen und es fehlen Aufkleber etc.)

Ich habe dem Verkäufer daraufhin nochmals geschrieben, welcher mich seitdem ignoriert.

Er hat folgendes in der Beschreibung seines Verkaufsprofils stehen:

Haftung für Inhalte

"Alle Inhalte unseres Internetauftritts wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von den o.g. Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte unverzüglich entfernen."

Ist der Verkäufer damit abgesichert? Für mich, als absolut juristischer Laie, ist das klarer Betrug. Was wäre nun das sinnvollste Vorgehen?

Vielen Dank

Betrug, Kleinanzeigen, Jura, Jurist, Rechtslage, verkaufsrechte

Kleinanzeigen Käufer will Retour weil Glitzerkleid glitzert?

Habe ein Glitzerkleid inseriert (langes Abendkleid voll mit Glitzer), es auch so im Titel und der Beschreibung genannt, auf den Bildern sieht man es auch deutlich. Käufer hat über Kleinanzeigen direkt kaufen den Artikel gekauft und hatte es eilig, brauchte es für einen bestimmten Tag. Ich habe es dann gleich rausgeschickt und es kam pünktlich an dem Tag an dem es gebraucht wurde an. In der Beschreibung habe ich darauf hingewiesen, dass ich das Kleid klein zusammenpacken werde damit das Paket nicht zu groß wird und zu viel Porto kostet, wenn der Käufer damit ein Problem hat, sollte man es mir vor dem Versand sagen damit die Portokosten neu berechnet werden. Ich habe auch geschrieben, dass das Kleid neu und ungetragen ist, und auch nicht meiner Größe entspricht da es nicht für mich gekauft wurde. Das Kleid hat keine bekannte Marke und wurde für 35 Euro verkauft. Am Tag nachdem das Kleid angekommen ist (also am Tag nachdem das Kleid eilig gebraucht wurde) kriege ich eine Mitteilung, dass der Käufer das Kleid nun zurückgeben will weil das Glitzerkleid zu viel Glitzerstaub abwirft, und ich das in der Beschreibung nicht gesagt habe. Beim Zusammenpacken vom Kleid zum Versand ist ein bisschen Glitzerstaub auf den Boden gekommen, aber dies schien mir bei so einem Kleid nicht ungewöhnlich. Möglich, dass nachdem das Kleid eng verpackt in der Box vom Käufer aufgemacht wurde, etwas mehr Glitzerstaub zu sehen war, aber ich hatte extra darauf hingewiesen wie ich es verpacken würde. Das Kleid ist immer noch voller Glitzer und sieht genauso aus wie auf meinen Bildern, es geht dem Käufer nur darum, dass der Boden nicht glitzerfrei ist wenn man es benutzt. Der Käufer findet, dass ein Glitzerkleid Glitzer abwirft, sei ein Defekt, und will es mir daher zurückgeben. Ich bin der Meinung, dass es normal ist, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerstaub hinterlässt, besonders wenn man es aus einer Verpackung nimmt, da Glitzerstaub ja nur auf den Stoff geklebt ist. Wenn jetzt so viel Glitzerstaub abgefallen wäre, dass das Kleid nicht mehr wie auf meinen Bildern aussieht (z.B. Flecken wo kein Glitzer mehr auf dem Stoff ist), das wäre natürlich ein Problem, das ist aber nicht der Fall. Das Kleid sieht immer noch so aus wie auf meinen Bildern, lediglich etwas überschüssiges Glitzer ist auf dem Boden. Ich habe durch Zufall den Boden wo das Paket von mir gepackt wurde nicht gewischt, und habe jetzt davon Fotos gemacht, es ist mit dem bloßen Auge ein bisschen Glitzerstaub zu sehen, nicht viel, aber auf den Fotos kann man den Glitzer gar nicht erfassen, und da habe ich das Kleid wirklich so klein wie möglich gefaltet. Persönlich habe ich noch nie einen Glitzerstoff gesehen der nicht etwas Glitzerstaub abwirft, daher wird so ein Stoff nicht für „normale Kleidung“ benutzt sondern für Ballkleider etc. Was jetzt? Darauf hinzuweisen, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerstaub auf dem Boden hinterlässt scheint mir als ob man hinweisen müsste, dass eine Zitrone sauer ist. Keines von beidem sehe ich als einen Defekt an. Dazu kommt, dass der Käufer erst am Tag nachdem es wohl gebraucht wurde es nun zurückgeben will. Ich hatte in der Beschreibung gesagt, keine Rücknahme. Der Kern ist jetzt wohl, ist es ein Defekt, dass ein Glitzerkleid etwas Glitzerkleid abwirft? Ich habe meine Ansicht dem Käufer geschrieben und der Käufer will es immer noch zurückgeben. Was denkt dazu die Community?

Internet, Kleinanzeigen, Käuferschutz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kleinanzeigen