Hallo,
Im Jugendschutzgesetz werden oft die Worte Personensorgeberechtigt und Erziehungsberechtigt erwähnt. Soganz verstehe ich nicht, wann man was ist. Bei Google wird das kaum oder sehr schwammig erklärt.
Da ich im Kino arbeite und unteranderem den Einlass regeln muss, wäre das zum Vorteil zu wissen, mit wem 17 Jährige jetzt bis nach 0 Uhr drin bleiben darf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der 18 jährige Bruder dafür befugt ist.
Ich habe bei der Betriebsleitung nachgefragt, die sagen aber, solang die Begleitung über 18 ist, ist alles gut. Ich finde die Aussage eher fragwürdig.