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Volkswagen Tiguan 3 Softwareprobleme Batterie entladen,muss Ersatzwagen gestellt werden?

Wollte mal eure Meinung zum weiteren Vorgehen hören:

An meinem VW Tiguan 3 (14 Monate alt) war Ostermontag der Super-GAU: durch software Problem wurde Autobatterie komplett leer gezogen. nach kontaktierung von VW wurde der Wagen zur nächsterreichbaren Werkstadt abgeschleppt. Dort wartet man jetzt auf Antwort von VW wie weiter verfahren wird.

Hab mich mal in hiesigen Autoforen rumgehört, wäre wohl kein Einzelfall, kriegen die Software einfach nicht in Griff usw.

Jetzt meine Frage:

  1. Diese Woche konnte ich urlaubstechnisch überbrücken doch nächste Woche benötige ich DEFINITV ein Auto...doch VW weigert sich bisher mir einen Ersatzfahrzeug auf DEREN KOSTEN zur Verfügung zu stellen. Das kann ich nicht nachvollziehen und sehe ich auch nicht ein.
  2. Problem ist: Das Auto steht NICHT beim Händler wo ich Auto vor 6 Monaten gekauft hab (war übrigens das Dienstauto von dem dortigen VW Haus Chef), VW schleppt ja bekanntlich nur zum NÄCHSTERREICHBAREN VW Händler ab....und der stellt sich relativ "schlurig" an (viel zu tun, Osterferien, Leute wollen alle von Winter- auf Sommerreifen umrüsten etc.)
  3. Problem sollte erst durch Software Update im Mai behoben werden...falls überhaupt. Lt. meiner Recherche muss ich 2 Reparaturversuche akzeptieren, dann kann ich vom Kaufvertrag ggü dem ursprünglichen Händler zurucktreten....nur der hat mir damals vor 6 Monaten ja wohlwissend ein "funktonsfähiges" Auto verkauft....aber letztendlich sollte mir das egal sein WER für den Schaden haftet, ob der Verkäufer und/oder VW denn ich bewege mich ja innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten....aber so einfach den Tiguan "einstampfen" wird VW nicht machen und das verkaufende VW Autohaus wir auch nicht so einfach mir den Kaufpreis abzüglich einer ggf. Teilnutzung für den Zeitraum von ca. 8 Monaten erstatten?

Danke für die Anregungen bzw. Tipps über das weitere Vorgehen

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Autohändler - Bastlerfahrzeug trotz Fahrtüchtigkeit?

Hallo :)
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft... Als ich den Kauf gemacht habe bzw. die Anzahlung geleistet habe, habe ich natürlich darauf geachtet, dass im Vertrag alles in Ordnung ist usw... Angekreuzt wurde, dass ich 12 Monaten Gewährleistung haben werde.
Nun habe ich das Auto abgeholt und ich war einfach so aufgeregt, ich habe mir den endgültigen Vertrag nicht nochmal so genau durchgelesen, ich bin ihn nur überflogen, weil er an sich gleich aussah...ich weiß, dumm. Es hat sich nichts verändert, also der "Restbetrag", den ich gezahlt habe, und LEIDER auch ein Kreuzchen... Es hieß jetzt, "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung" (es ist erst meinem Vater aufgefallen, weil er meinen Vertrag jetzt auch mal durchlesen wollte...)
Mündlich haben wir über die Gewährleistung sogar gesprochen und ich war auch nicht alleine, meine Mutter war bei den beiden Verträgen dabei (theoretisch hätte ich Zeugen, ich weiß aber nicht, wie glaubwürdig Familienmitglieder sind?)
Mein Problem jetzt: ich hoffe natürlich, dass mit dem Motor/Getriebe innerhalb der nächsten 12 Monate einfach nichts passieren wird... Das Auto ist BJ 2014 und hat 120k km. TüV hat es bekommen, es hieß "ohne Mängel". Also eindeutig ist das Fahrzeug ja fahrbereit und kein Bastlerfahrzeug?! (hoffentlich?!)
Es ist mir bewusst, dass er damit versucht, die Gewährleistung umzugehen...ich habe mich bei dem noch nicht gemeldet, weil ich eigentlich keine Lust auf Stress habe usw. ... ich mache eigentlich auch ungerne Stress...
Die Frage ist aber: was wenn mein Auto jetzt demnächst wirklich ein Problem haben soll? Ich fahre schon seit 2 Wochen damit und soweit ist alles okay, aber wer weiß...
Hätte ich trotzdem noch eine Chance auf Gewährleistung usw.?...wie gesagt, mündlich hat er mich über die Gewährleistung sogar noch aufgeklärt!
ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, falls relevant
Es ist jetzt etwas lang geworden, ich wollte aber alles so genau wie es geht darstellen...

Also ich will einfach wissen, ob ich trotzdem Anspruch auf Gewährleistung haben könnte...

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