Führerscheinstelle – die besten Beiträge

Umschreibung Rumänischer Führerschein aus 1991?

Moin allerseits,

in Rumänien sei 1991 ein Führerschein gemacht worden, laut eigener Erinnerung (nicht meiner sondern von der Person mit dem FS) wohl auch mit dem Recht 7.5t zu fahren (damalige rumänische Klassen somit vermeintlich B+C, gehen wir aber im weiteren erstmal davon aus, dass die Italiener nicht geschludert haben und es vielleicht doch nur B war).

Dieser Führerschein sei in Italien umgeschrieben worden auf einen italienischen Kartenführerschein, der Klasse B enthielt (Das Original ist einbehalten worden)

Bei Wohnsitznahme in D sei dann 2012 der italienische Kartenführerschein in einen deutschen Kartenführerschein umgeschrieben worden. Es wurden zugeteilt: B, M, L, T181. Auch hier wurde das Original einbehalten.

Leider ergibt sich aus der Anlage 11 FeV nicht mehr, welche Klassen denn ursprünglich hätten zugeteilt werden müssen. Kann jemand sagen, welche Klassen sich prinzipiell bei Umschreibung

  • Rumänischer FS Klasse B aus 1991 -> EU Führerschein
  • Rumänischer FS Klassen B+C aus 1991 -> EU Führerschein

in 2012 ergeben hätten bzw. auch heute ergeben würden? [Es ist klar, dass heute keine Umschreibung mehr nötig ist, aber die Person hat ja nun mal nur noch den umgeschriebenen FS]. Der zweite Teil ist notwendig, um zu wissen, was nach dem nächsten Umtausch im FS steht.

Zusatzfragen:

  • Steht es der oben genannten Person in D zu, den B196 zu machen?

und abschliessend an die Rumänen im Forum

  • Gibt es eine Zentralstelle in Rumänien, bei der die de-facto gemachten Klassen abgefragt werden können?

Gruß norseman

Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle

MPU ohne richtigen Grund?

Ich bin dabei meinen Führerschein zu machen. Meinen Antrag dafür habe ich vor ca 10 Monaten eingereicht. Seit dem kommt in der Salami-Taktik eine Sache nach der anderen. Und zwar wurde vor ca 3-4 Jahren mal gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von BtM eingeleitet, auf Grund eines falsch positiven Schnelltest. Eine ausführliche Analyse im Labor ergab dann dass es sich um frei verkäufliche Schlaftabletten handelte (so wie ich es immer gesagt habe) und die Ermittlungen natürlich dann eingestellt. Zur Anklage kam es deswegen ja gar nicht erst. Die Führerscheinstelle wirft mir nun genau das aber vor. Also schickte ich die Analyse sowie den ganzen Schriftverkehr, dass es sich nicht um BtM gehadelt hat dahin. Monatelang kam gar nichts, dann wollten sie auf einmal ein Gutachten sowie einen kompletten Therapieverlauf (mit 15 war ich wegen Depressionen in der Klinik). Obwohl ich nicht weiß ob sie das rechtlich dürfen wollte ich natürlich kooperieren und habe ihnen alles geschickt. Wieder kam monatelang keine Rückmeldung. Jetzt möchte die Führerscheinstelle dass ich eine MPU mache, da ich während dem Therapieaufenthalt 1x(!) Kräuter geraucht habe. Und wegen der BtM-Sache-genau das war ja nie wahr, den Brief haben sie ja.

Ich hatte noch nie einen Führerschein, bin auch nicht in der Straßenwelt auffällig geworden (meine sowas wie unerlaubtes Fahren etc). Auch habe ich extra ein ärztliches Dokument, dass ich keine Suchzproblematik o.ä. Habe.
ganz ehrlich fast jeder Jugendliche kifft doch mal oder probiert was aus. Natürlich keine Glanzleistungen gewesen aber die „Neugier“ in dem Alter ist normal. Wir reden auch nicht von exzessivem Konsum, sondern einmal testen.

Mir kommt das alles wahnsinnig willkürlich vor, auch dass ich teils monatelang keine Antwort bekomme. Emails und Anrufe werden ignoriert.

Darf die Führerscheinstelle aus den oben genannten Gründen einfach eine MpU anordnen? Und ganz ehrlich ich würde die ja auch machen, denn ich will einfach meinen Führerschein, aber nur vielleicht kann ich die Fahrerlaubnis erhalten wenn ich die MPU bestehe. Ist das rechtens? Darf die Führerscheinstelle einfach so „willkürlich“ trotz MPU sagen, ja ne der geben wir keine Fahrerlaubnis?

kann ich rechtlich da irgendetwas machen?

Auto, Verkehr, Polizei, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

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