Hallo alle zusammen!
Meine Frage bezieht sich auf das Thema vom Ersten Führenschein, welcher in meinem Fall A1 ist. Die praktische Prüfung habe ich bereits 1 Monat vor meinem Geburtstag bestanden. Ich habe ein Bestätigung vom TÜV für die Führenscheinstelle bekommen. Darauf steht, daß diese Bescheinigung nicht als Führerschein gilt. Jedoch sind Führerschein und Fahrerlaubnis zwei verschiedene Dinge (meines Wissens). Der Führerschein ist ja nur das ,,Ausweisdokument", jedoch muss die Polizei ja auch irgendwie herausfinden ob man die Fahrerlaubnis Besitzt falls man den Führerschein vergessen hat. Deshalb denke ich mir, falls ich jetzt schon fahre, und angenommen dabei erwischt werde, zahle ich nur die 10€ Strafe für Vergessenen Führerschein, da die Fahrerlaubnis ja schon eingetragen ist. Oder wird der Fahrerlaubnis Antrag dann wieder zurückgezogen?
Muss man die Herstellung des Führerschein irgendwie beantragen, oder geht man einfach am Geburtstag zur Führerscheinstelle und kriegt ihn direkt ausgestellt?
Ich bedanke mich fürs Lesen und hoffe auf nachvollziehbare Antworten!
MfG