Folgendes:
Es gab eine Hausdurchsuchung mit einem Durchsuchungsbefehl.
Es wurden 3 Grinder, ein paar leere, unbenutzte Tüten und ein Handy eingezogen, jedoch wurde kein Rauschgift gefunden.
Vorgelegt wurde ein Brief, in dem stand, dass vor 9 Monaten angeblich 1g Cannabis verkauft wurde.
Nun aber das eigentliche Problem:
Und zwar das Handy
Auf dem Handy sind mehrere Cannabis Bilder und Whatsapp Verläufe.
Verkauft habe ich selber nicht, ich habe nur weitergeleitet
Morgen habe ich eine Vorladung, was erwartet mich?
Reichen die Verläufe als Beweismittel?
Ich wohne in Hamburg