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Darf sich die Schule Zugriff auf die Daten meines Privaten IPads verschaffen?

Hallo,

ich bin Schülerin eines Gymnasiums, das seit einem Jahr aktiv die Nutzung von iPads um Unterricht fördert. Seit kurzem wird für jeden Schüler entweder ein Schul-Ipad zur Miete oder einen Discount für ein eigenes IPad angeboten.

Ich habe mich für ein eigenes iPad entschieden, da ich auch privat eins benötige. Uns wurde zudem gesagt, dass zur Nutzung der Geräte, sie ins System einbinden müssten. Das wurde am Anfang von sehr vielen kritisiert, weil sie um ihre Privatsphäre fürchteten, obwohl die Schule alle Vorwürfe in dieser Richtung abstreite.

Stellte sich aber heraus, dass eingebundene iPads, egal ob privat oder geliehen, sehr wohl unter der Kontrolle der Schule standen. Die Suchverläufe im Safari konnten nicht mehr gelöscht werden und auch die Apple ID wechseln wurde unmöglich. Das wäre halb so schlimm, wenn es sich dabei nicht um ein Phänomen handelte, das sich nicht nur auf das eine iPad sondern auf ALLE Geräte auf denen man mit der im iPad genutzten Apple ID angemeldet war, abspielte, da die Daten sich synchronisieren.

Also auf meinem Handy, meinem Laptop und meinem mac zu Hause. Sobald ich das bemerkte, ging ich zum Administrator und ließ meine Verläufe löschen, sowie meine Lesezeichen. Mir war sofort klar, dass er alles sehen konnte.

Und nun frage ich mich ob ein derartiger Eingriff in meine Privatsphäre überhaupt erlaubt ist. Danke im Voraus!

Datenschutz, Schule, iPad, Rechte

Datenschutzbehörde möchte, dass ich meine Kamera entferne?

Hey liebe Genossen,

Wir haben an unserem Haus eine Kamera neben dem Hauseingang installiert und penibel darauf geachtet, dass nur Teile unseres Grundstücks erfasst werden.

Vor ca. 3 Monaten bekamen wir ein Schreiben der Datenschutzbehörde in Brandenburg, welche ihre bedenken geäußert hat, zwecks vermuteter Videoüberwachung des öffentlichen Straßenlandes.

Wir haben stets auf die Schreiben geantwortet und auch Bilder zugesandt, auf denen man erkennen konnte, dass 95% des Erfassungsbereichs der Kamera unser Grundstück erfasst. Die restlichen 5% (sehr kleiner Teil der Straße, welcher höchstens die Schuhfarbe der vorbeigehenden erkennen lässt) wurde geschwärzt. Weiter haben wir bereits geschildert, dass unser Kfz in Vergangenheit gestohlen wurde, sowie dass des Nachbarn Gegenüber und die Kamera dem Zwecke der Abschreckung dienen soll. Auch wurden Fahrräder in direkter Umgebung von den Grundstücken entwendet. Dies wurde auch mit den Anzeigen / Schreiben der Staatsanwaltschaft belegt.

Heute erhielt ich allerdings ein Schreiben mit der Aufforderung die Kamera zu entfernen oder es wird ein Verwaltungsverfahren eingeleitet.

Wie ist eure Meinung dazu? Soll ich es einfach darauf ankommen lassen? Es geht vermutlich nur um die 5% öffentlicher Raum die "gefilmt" werden. Überwiegt da nicht sogar mein Interesse, aufgrund der Diebstähle etc.?

Erfassungsbereich der Kamera lässt sich nicht weiter verstellen, da ich sonst meinen Parkplatz nicht mehr im Aufnahmebereich habe.

Dann müsste rein theoretisch auch jeder hier im Wohngebiet mit einer Ring Doorbell etc. Ja darauf hingewiesen werden, dass er die Öffentlichkeit filmt?

Datenschutz, Kamera, Technik, Recht, Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO

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