Bundesfreiwilligendienst nach 6 Wochen abbrechen - Einschlägige Tätigkeit?
Hallo zusammen,
Ich befinde mich momentan im Bundesfreiwilligendienst in einem Jugendzentrum. Für meine Ausbildung zum Erzieher benötige ich eine 6 wöchige, einschlägige Tätigkeit.
Wenn ich das Bufdi bereits nach 6 Wochen abbreche, gilt das dann als einschlägige Tätigkeit?
Mir ist bewusst, dass es dann definitiv nicht als Bufdi angerechnet wird, da die 6 Monats-Grenze nicht überschritten wird. Und ich weiß auch, dass es nicht gut um Lebenslauf aussieht. Das ist dann ja quasi ein Praktikum. Reicht das denn als einschlägige Tätigkeit?
Dankö