Hallo Zusammen,
im betrieblichen Regelwerk der Bahn steht geschrieben, dass die dynamische Bremse an arbeitenden Triebfahrzeugen angerechnet werden darf, wenn mindestens 4 Fahrzeuge mit wirkender Druckluftbremse im Zugverband vorhanden sind. Aus technischer Sicht darf natürlich auch keine Störung der Wirksamkeit der dynamischen Bremse entgegen stehen, um diese anrechnen zu dürfen.
Aber wo ist jetzt der tiefere Sinn dahinter, dass ich hinter meinem arbeitenden Triebfahrzeug weitere 3 Fahrzeuge mit wirkender Druckluftbremse benötige?
Kann mir jemand den Hintergrund dazu erklären?
Liebe Grüße