Darf sich ein Gemeindevollzugsbediensteter (GVD) jederzeit in den "Dienst" versetzen?
Hallo liebe Community,
folgender Beispielsfall:
GVD der Gemeinde Musterstadt stellt in seiner Freizeit eine Ordnungswidrigkeit in Musterstadt fest.
Er zeigt dem Betr. seinen Dienstausweis und fordert die Person auf Ihren Personalausweis auszuhändigen, um den Verstoß aufzunehmen.
Wenn der GVD im Dienst ist, ist dies natürlich im Rahmen seiner Rechte möglich.
Darf der GVD jedoch beim feststellen einer owi auch außerhalb seiner Dienstzeit hoheitliche Aufgaben wahrnehmen? Sprich seinen Dienstausweis zeigen und den Personalausweis verlangen (in seiner sonst zuständigen Stadt)