Im Berliner RDG habe ich dazu nichts gefunden, sodass ich mich auf §§ 35 & 38 StVO sowie § 34 StGB nur berufen könnte, mit allgemeiner Garantenpflicht ink. der Verpflichteten Hilfeleistung.
Die Kernfrage steht somit schon im Titel, hoffe da kommt die ein oder andere gute (und richtige) Antwort heraus.