Ein Polizeibeamter ist ja auch außerhalb der Dienstzeiten ein Polizist und muss schwerwiegende Verbrechen verfolgen.
Ich frage mich, ob ein Polizeibeamter sein sonst privates KFZ mit verstecktem Blaulicht und Martinshorn aufrüsten lassen darf, um eben im Falle der Verfolgung einer Straftat, die Sonder- und Wegerechte zu nutzen.
Vielleicht darf das nicht jeder Polizist aus dem mittleren Dienst, aber wie schaut es aus mit den Beamten im höheren Dienst? Dürfen die das?
Danke