Wurden mir im Eignungsverfahren Punkte zu Unrecht verweigert? (Master Kriminologie)?
Ich habe mich für den Masterstudiengang Kriminologie und Gewaltforschung beworben und eine Ablehnung erhalten, weil ich nur 16 von 20 Punkten im Eignungsverfahren erreicht habe. Insbesondere wurden mir 0 Punkte für „extracurricular erworbene Kenntnisse“ gegeben.
Allerdings habe ich:
- seit über 6 Monaten an einer Brennpunktschule Hausaufgabenbetreuung gemacht ,
- ein zertifiziertes Seminar zur Gewalt- und Mobbingprävention besucht
- und studiere im Nebenfach Rechtswissenschaften (seit 2 Semestern).
Laut Auswahlordnung zählen Pädagogik, Psychologie und Recht zur Fächergruppe, sodass mir für diese Tätigkeiten eigentlich Punkte zustehen müssten.
Frage:
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?
Kann die Uni trotz dieser klar belegbaren Tätigkeiten einfach bei der Ablehnung bleiben, oder muss sie die Punkte nachträglich gewähren, wenn ich die Kriterien eindeutig erfülle? Oder fehlen mir die Punkte zurecht? Wenn ja was wäre eine Begründung dafür?