BAföG-Antrag – die besten Beiträge

Was gilt für den BAföG-Antrag als Schuld?

Guten Tag, liebe Community.

Ich mache derzeit einen BAföG-Antrag und muss mein Vermögen und meine Schulden angeben.

Auszug aus dem Online-Formular:

Geben Sie hier Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung an. Für jeden Vermögensgegenstand ist ein Nachweis zu erbringen. Vermögenswerte sollen für einen Zeitpunkt nachgewiesen werden, der nicht mehr als 14 Tage vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt.
Angaben zur Vermögensfeststellung
Guthaben und Schulden sind getrennt anzugeben. Bitte geben Sie nur den Wert des Anteils an, der auf Sie entfällt. Bitte prüfen Sie, ob Dritte auf Ihren Namen Vermögen angelegt haben und geben Sie dessen Wert an. Bitte beachten Sie auch, dass Vermögenswerte, die kürzlich von Ihnen auf Dritte übertragen wurden, zu Ihrem Vermögen zählen können. Sprechen Sie in diesem Fall Ihr Amt für Ausbildungsförderung an.

Ich hab mich gerade gefragt, ob Miete, WLAN und Semesterbeitrag als Schulden gelten. Ich hab mehrere K.I.-Chatbots gefragt und bekomme jedes Mal eine andere Antwort. Und ehrlicherweise sind mir die Gesetztestexte zu schwammig formuliert...

Zu meiner Situation:

  • Für diesen Monat (Juli) habe ich die Miete schon gezahlt. August kommt dann noch. Dafür habe ich bis 3. August Zeit, die Miete zu zahlen.
  • Semesterbeitrag für das aktuell laufende Semester habe ich vor einem halben Jahr schon gezahlt. Fürs nächste Semester muss ich noch bis 1. August zahlen. Ich glaub, das nächste Semester fängt im September an.
  • WLAN-Vertrag: Für den aktuell laufenden Monat (Juli) habe ich glaub noch nicht gezahlt. Das Geld soll Ende diesen Monats dann abgezogen werden. Bin mir da grad ned so sicher, wenn ich ehrlich bin, weil ich das noch mit den Mitbewohnern klären muss und die immer lange brauchen zum Antworten.

Ich bin mir nicht sicher, was jetzt alles als Schuld gilt und ob Fälligkeiten für die Definition eine Rolle spielen. Aus meiner Sicht sollte ich das schon irgendwo angeben, weil das Amt muss ja wissen, wie viel ich monatlich für alles zahle. Und ich wüsste sonst nicht, wo ich das angeben soll.

Viele Grüße aus dem schönen Bayern

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Wird mit Bafög gestrichen, weil ich nach 4 Semestern nicht genügend ETCS nachweisen kann?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des BAföG und dem Leistungsnachweis im 4. Semester.

Derzeit studiere ich Pharmazie in Österreich und werde ab dem Wintersemester 2026/27 im 3. Fachsemester sein.

Mein ursprünglicher Wunsch war es jedoch, Humanmedizin zu studieren – dieser Studiengang ist nach wie vor mein großer Traum. Leider war mein Abiturnotenschnitt für einen Medizinstudienplatz in Deutschland nicht ausreichend. Daher hatte ich geplant, 2024 den MedAT in Österreich zu schreiben. Aufgrund einiger persönlicher und organisatorischer Schwierigkeiten konnte ich den Test leider nicht antreten.

Um das Jahr dennoch sinnvoll zu nutzen, habe ich mich für das Pharmaziestudium eingeschrieben. Es war einerseits als Übergangslösung gedacht, andererseits auch als „Plan B“ für den Fall, dass es mit dem Medizinstudium langfristig nicht klappt. Leider konnte ich mich emotional nie ganz vom Wunsch nach Medizin lösen. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, den MedAT 2025 erneut zu versuchen – gleichzeitig wollte ich aber das Pharmaziestudium nicht abbrechen, um mir die Option offen zu halten.

Diese Doppelbelastung hat mich im vergangenen Jahr sehr unter Druck gesetzt und psychisch stark belastet. Ich hatte Schwierigkeiten, beiden Zielen gerecht zu werden – am Ende habe ich in beiden Bereichen nicht das erreicht, was ich mir vorgenommen hatte.

Nun befinde ich mich in einer sehr unsicheren Situation: Ich weiß noch nicht, ob ich den MedAT bestanden habe. Falls nicht, möchte ich gerne mit Pharmazie weitermachen. Dafür bin ich allerdings auf BAföG angewiesen.

Mein Problem: Ich habe bislang nur ca. 20 ECTS gesammelt – also weit weniger als die üblicherweise geforderten Leistungen nach dem 4. Semester.

Daher meine Fragen:

  • Gibt es die Möglichkeit, mit dem BAföG-Amt über meine Situation zu sprechen und ggf. eine Fristverlängerung oder Ausnahme für den Leistungsnachweis zu beantragen?
  • Wird eine psychische Belastung als anerkannter Grund für die Studienverzögerung akzeptiert, wenn ich dies durch ein ärztliches Attest belegen kann?
  • Gibt es sonstige Wege oder Optionen, wie ich weiter BAföG erhalten kann, wenn ich das Studium fortsetze, aber die ECTS-Grenze nicht rechtzeitig erreiche?
  • Ist es realistisch, die benötigten ECTS (z. B. 100) bis Ende des 4. Semesters noch aufzuholen? Oder wäre es besser, mir einen alternativen Plan zu überlegen?

Ich möchte unbedingt entweder Pharmazie oder Humanmedizin studieren – das sind die beiden einzigen Fachrichtungen, die für mich infrage kommen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Unterstützung!

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