Bürgergeld und BAföG-Nachzahlung?
Guten Tag,
in einer Bedarfsgemeinschaft wir seit Februar 2024 Bürgergeld bezogen. Zum April beginnt ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ein Studium und beantragt BAföG. Dieses wird dem Jobcenter gemeldet. Die Leistungen werden für die BAföG beantragende Person im Bürgergeld komplett gestrichen. Das Jobcenter macht deshalb auch keine Erstattungsansprüche beim BAföG-Amt geltend. Die Bearbeitung des BAföG-Antrags dauert bis Juni, dort erfolgt dann auch die Nachzahlung seit April. Nun betrachtet das Jobcenter die Nachzahlung als Einkommen und verteilt sie seit Juni auf 6 Monate. Ist das rechtens? Bis Juni musste die beantragenden Person ihren Lebensunterhalt voll aus Erspartem aufbringen und nun wird die Rückzahlung auch angerechnet. Ich konnte bisher nichts dazu in den Fachlichen Weisungen bzw. im Gesetz finden, kann jemand helfen?
Vielen Dank!