Würde ich in dem Fall BAFöG bekommen?

2 Antworten

In der Fallgestaltung eines zweiten Fachrichtungswechsels nach dem vierten Semester im zweiten Studiengang ohne Leistungsnachweis erscheint es nahezu aussichtslos einen weiteren Bafög-Anspruch zu haben. Regelmäßig werden weder Verlängerungsgründe noch ein unabweisbarer Grund vorliegen.

Eine Fachberatung sollte in Anspruch genommen werden.


als345 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 08:30

Ich habe bis jetzt die Fachrichtung nie gewechselt, nur einmal die Uni gewechselt und dadurch bin ich wieder im Fachsemester eins gelandet

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich dieses Mal um dein Erststudium und die Fachrichtung ist komplett neu?

Dann dürfte es keine Probleme geben.


als345 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 00:46

Genau