Ein Bürgergeld-Empfänger möchte mehr arbeiten, braucht dazu aber ein Auto - kann er die Kosten gegen rechnen?
Ein Bürgergeld-Empfänger arbeitet selbstständig, möchte den Kundenstamm ausweiten. Bislang fuhr er mit Deutschland-Ticket (58 Euro/Monat) und lieh (wenn nötig) im Rahmen der Familie einen PKW. Dies ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Er möchte mehr arbeiten, mehr Kunden aufbauen. Kann er die Kosten als Ausgaben gegen rechnen, wenn er dazu einen eigenen PKW anschafft? Den er privat nicht bräuchte und auch nicht kaufen würde ...