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Kaufvertrag Rechtskräftig?

Guten Abend,

ich hab eine Frage und brauche dringend Rat und Schwarmwissen.

Wir sind dabei ein Gebrauchtwagen zu kaufen bei einem Autohaus. Weil wir im Mai Nachwuchs erwarten und ein größeres Auto benötigen. Wir möchten das Auto finanzieren und unsere Rücklagen schonen um für den fall der Fälle einen Notgroschen zu haben. 

Ich bin mit dem Wunschauto Probe gefahren. Habe mit dem Händler  besprochen was es kosten soll, was wir dazu bekommen usw. 

Heute haben wir den Kaufvertrag zugeschickt bekommen per Mail, nachdem ich ihm telefonisch mitteilte wir nehmen das Auto. 

In dem Kaufvertrag war aber nicht das Autohaus als Verkäufer eingetragen sondern eine Privatperson, das Autohaus ist also Zwischenhändler. Auch das dass Auto evtl. als Mietwagen/Taxi oder Fahrschulauto genutzt wurde hat man mir nicht mitgeteilt. (Wurde im Vertrag mit Ja angekreuzt)

Wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, wäre eine 15% Gebühr fällig vom gesamt Verkaufspreis, was ca. 2,7k€ sind.

Das alles habe ich erst durch den zugesendeten Kaufvertrag mitbekommen.

Wenn ich jetzt vom Kaufvertrag zurück treten möchte, den ich nicht unterschieben haben, bin ich dann die 15% schuldig?

Wir sind bewusst zu einem Autohaus gegangen um Händlergarantie zu bekommen und nicht so 0815 Händler Gebrauchtwagen Garantie.

Wenn wir gewusst hätten es ist ein Privatwagen der im Auftrag verkauft wird hätten wir uns nie darauf eingelassen.

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