Kaufvertrag Rechtskräftig?

1 Antwort

Ich würde hier von einer Täuschung seitens des Verkäufer ausgehen da euch nicht alles mitgeteilt wurde.

und das im Verkauf Dritter ist auch typisch wird gerne genutzt um die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen zu umgehen.

sollte es sich um einen Verkauf auf Kommission handeln hätte der Verkäufer darauf hinweisen müssen.

hat er nicht

er hat euch also getäuscht und somit wäre eine Anfechtung möglich.

ich würde aber raten ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.