Hallo zusammen,
Ich habe im Frühjahr (unter 6 Monate) einen hochmotorisierten Gebrauchtwagen (490 PS) bei einem Händler gekauft.
Von Anfang an gab es einige Probleme:
Bordmappe und Eintragungen wurden trotz Zusage nicht mitgegeben, erst nach 4 Monaten und mehrfachen Nachfragen habe ich sie bekommen, da man mich zunächst abgewimmelt hat. Ich bin letztendlich dorthin gefahren, weil mir zugesichert wurde, dass es per Paket versendet würde.
Ich habe den Verkäufer auf die Service-Warnung im Auto hingewiesen, er meinte nur, ich solle wiederkommen und es wäre bereits erledigt. Der Service wurde vor dem Kauf durchgeführt mit Ölzettel und im digitalen Serviceheft eingetragen, aber die Anzeige im Auto ließ sich nicht zurücksetzen aufg. von technischen Fehler. Höchstwahrscheinlich stimmt was mit dem Steuergerät nicht und as wäre ein größeres Problem. Zur Info der Service und Inspektion war ein Teil des Kaufvertrages.
Zusätzlich tritt seit dem Kauf ein Flackern der Innenbeleuchtung auf, was bei der Probefahrt nicht vorhanden war. Wir haben das ebenfalls angesprochen, es deutet evtl. auf ein elektrisches Problem hin.
Der Mechaniker des Händlers hat es versucht, technisch aber nicht geschafft und gesagt, dass sich das Autohaus nochmal bei mir für einen Termin meldet.
Wegen der Vorgeschichte und Unzuverlässigkeit habe ich schließlich eine Frist zur Behebung gesetzt, um meine Gewährleistungsrechte zu wahren.
Nach über einer Woche kam aber keine Rückmeldung. Daraufhin habe ich dem Händler schriftlich eine Frist gesetzt, weil ich weiß, dass das bei Gewährleistung notwendig ist. Die Antwort des Inhabers/Händler war sehr emotional:
„Sie können mir hier keine Fristsetzung geben …
… Service, der sich nicht zurückstellen lässt, ist kein technischer Mangel.
… Ich kümmere mich aus Kulanz, nicht weil ich muss.
Ich bitte Sie im Zukunft auf Druckmittel zu verzichten, damit komme ich überhaupt nicht klar.“
Ich bin nun verunsichert.
Meine Fragen:
- War meine Fristsetzung wirklich unhöflich oder war das nur sachlich richtig?
- Ist ein nicht zurücksetzbarer Servicehinweis trotz durchgeführtem Service ein Gewährleistungsfall?
- Habe ich Anspruch auf ein vergleichbares Mietfahrzeug, da mein Auto zur Oberklasse gehört? Falls das Auto länger stehen würde sprich mehr als drei Tage, da es nicht mein Versagen war und ich ein Fahrzeug auch benötige
Danke für eure Einschätzungen!