Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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Einfacher Rotlichtverstoß?

Hallo,

Ich habe einen Anhörungsbogen bekommen nachdem ich angehalten wurde wegen einem Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde.

Das Ding ist, dies war mein erster Polizeikontakt und ich wusste nicht wie ich mich verhalten sollte. Ich war extrem nervös und es standen 3 Polizisten vor mir. Ich bin 100% der Überzeugung es war noch gelb als ich mit dem Auto drübergefahren bin, weil ich nicht mehr hätte bremsen können da die Ampel gerade Umschlug.

Als ich dann meinte das es gelb war, wurde mir gesagt das das nicht so wäre und es wäre ja rot gewesen. Ich wusste nicht damit umzugehen und dann wurde ich gefragt ob ich die Tat zugeben möchte und wenn ich nichts zugebe das da Papierkram auf mich zu kommt. Ich hatte solche Angst das ich es zugegeben habe, obwohl es garnicht so war.

Jetzt kommt der Anhörungsbogen...da steht weder Bußgeld noch ein Beweis drinnen, nur die namen von zwei Polizisten. Aber wie sollen die das mit den Augen gemessen haben? Wäre ja zu ungenau um eine Aussage zu treffen.

Kann ich in dem Anhörungsbogen quasi meinen Widerspruch angeben? Oder gibt es dann Ärger weil ich es ja sozusagen zugegeben habe vor der Polizei? Warum bekomme ich dann überhaupt noch einen Anhörungsbogen? In dem Bogen steht das die dann entscheiden ob es fallen gelassen wird oder ein Bußgeld kommt.

Nützt es da eine Stellungnahme zu schreiben und anzugeben das ich es nicht zugebe? Kann mich dann eine höhere Strafe erwarten?

Auto, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld

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