Klinikpackungen ambulant?

Arzneimittel zur Versorgung von Krankenhäusern werden nur an Apotheken mit entsprechenden Versorgungsverträgen ausgeliefert. Die Ausgabe der Ware in den ambulanten Bereich ist unzulässig.

Es sind jedoch nicht alle Packungen, die zu den preislichen Konditionen der Klinikpackungen angeboten werden, als Klinikware gekennzeichnet und oftmals in den selben Packungsgrößen auch für den ambulanten Bereich via öffentliche Apotheke (hier i.d.R. höhere EK-Preise) erhältlich. Also: Betrugspotential...

Wenn also eine ambulante Praxis von einer Apotheke beliefert wird, kann ich dort nicht zweifelsfrei ersehen, zu welchen Konditionen eine Apotheke (die nebenbei auch Kliniken versorgt; eine öffentliche Apotheke kann auch krankenhausversorgend sein) diese eingekauft und ob die Praxis eigentlich Klinikware erhalten hat. Natürlich könnte man es durch Konsultation der herstellenden Unternehmen anhand der Charge ersehen, denke ich.

Meine Frage nun: womit würde dies rechtlich "anecken"? Ist dadurch lediglich ein Vertrag zwischen Apotheke und Arzneimittelhersteller verletzt oder gibt es hier unabhängig davon auch Gesetze im Gesundheits- oder Sozialbereich (Wettbewerb etc.), die betroffen sind und ggf. durch Inverkehrbringen von Krankenhausware an ambulante Praxen oder Patienten ambulanter Praxen verletzt würden? Eine Online-Recherche bringt mich nicht weiter, auch wenn es den ein oder anderen (älteren) Artikel gibt.

Medikamente, Recht, Apotheke, Arzneimittel, Gesundheit und Medizin, Gesundheitswesen, Krankenhaus, Pharmazie, apotheker, Wirtschaft und Finanzen

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