13.05.2024
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall bestätigt. Das Urteil könnte weitere staatliche Schritte gegen sie ermöglichen.
Der Verfassungsschutz könnte sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD weiter hochzustufen. Schon vor Prozessbeginn Mitte März hatte die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bald einen Schritt weiter gehen könnte und an einem Gutachten zur Hochstufung der AfD zum Status "gesichert rechtsextrem" arbeitet. Verfassungsschutzpräsident Haldenwang äußerte sich hierzu heute aber nicht direkt.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html