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Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?

Hallo zusammen,

ich habe von der Hausverwaltung unserer Eigentümergemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen, obwohl ich erst seit dem 31.12.20 die Besitzerin der Wohnung bin, einfacherweise war ich vorher die Mieterin, so dass ich dem Vorbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten für 2020 als Vorschuss gezahlt hatte. Der Kaufvertrag regelt eindeutig: "Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat in der Weise zu erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe als Stichtag für Nach-zahlungen und Erstattungen gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zu Lasten des Verkäufers, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Erstattungsbeträge. Diese Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen lässt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung oder Erstattung erfolgt." Stichtag ist der 31.12.20.

Wenn ich den Brief der Verwaltung richtig verstehe sei ich angeblich haftbar für die Nachzahlungen weil über die Abrechnung von 2020 erst bei der nächsten Eigentümerversammlung im Februar ´22 entschieden wird, da die Abrechnung sehr verspätet ist da es Verwirrung um die Heizkosten gab, und seit dem 31.12.20 bin ich ja die Besitzerin. Ich glaube sie haben die Abrechnung für 2020 dem Vorbesitzer, meinem Ex-Vermieter, gar nicht zukommen lassen. Im Schreiben heißt es das solle ich selbst mit ihm klären falls im Kaufvertrag stehe, dass er die Nachzahlung für 2020 übernehmen muss, sie würden den fehlenden Betrag von ca. 500 Euro jedenfalls von meinem Konto abziehen.

Ist das alles so rechtens und wie ist jetzt der zeitliche Ablauf, soll ich erst zur Eigentümerversammlung im Februar gehen, dort wird der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, dann schicke ich den meinem Ex-Vermieter und er soll mir die 500 Euro überweisen? Ich glaube es sind sogar 750 Euro, da ich von den umlagefähigen Kosten nämlich 250 Euro zurück bekomme, die Nachzahlung von ca. 500 Euro ergibt sich aus Reparaturkosten bei den nicht umlagefähigen Kosten.

Ist es rechtens, dass ich mich jetzt darum kümmern soll und die Hausverwaltung zu faul ist sich direkt an den Vorbesitzer zu wenden und ihm die Abrechnung zu schicken, obwohl mir die Wohnung 2020 noch gar nicht gehört hat?

Außerdem habe ich als Ex-Mieterin ja ein Recht auf meine Nebenkostenabrechnung für 2020 und die Rückzahlung des überschüssigen Betrages.

Ich weiß nur nicht wie genau ich jetzt was machen soll oder ob das nicht die Verwaltung machen muss.

Vielen Dank!

Steffi

Recht, Nebenkostenabrechnung, Wohnungskauf, Wirtschaft und Finanzen

Parksituation bei einer Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe heute eine Frage, bei der ich einfach gerne mal hören würde, wie andere an unserer Stelle handeln würden.

Wir (mein Mann, 35 und ich, 32) haben im August 2012 eine Eigentumswohnung erworben, zu der ein Parkplatz vor dem Haus gehört. Es handelt sich um ein Haus mit 16 Parteien und direkt vor dem Haus sind 5 Parkplätze von denen uns der mittlere gehört. Da wir in einer Sackgasse wohnen, kann man nebenbei bemerkt auch im naheliegenden Wendehammer recht gut parken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt vor, dass der Parkplatz belegt war, wenn mein Mann abends später nach Hause kam. Besonders nervig fanden wir das, wenn man z.B. noch Getränkekisten im Auto hat o.ä. Ab und zu war noch ein anderer Platz der fünf frei, oft aber auch einfach gar keiner. Da dies nun nach unserem Geschmack ein paar Mal zu oft vorkam und wir den Parkplatz ja schließlich mit Kauf erworben haben, haben wir vor ein paar Wochen einen Aushang für die Nachbarn gemacht (und in nettem Tonfall darauf hingewiesen, dass wir gerne den Parkplatz nutzen würden; der Aushang war mit dem im Haus lebenden Hauswart abgesprochen) und diesen an einem Donnerstagabend ausgehängt. Freitagmittag hing der Aushang schon nicht mehr. Die Nachfrage beim Hauswart ergab, dass es eine andere Partei im Haus gäbe, die nicht akzeptieren will, dass wir Ansprüche auf den bestimmten Parkplatz anmelden ("es wäre ja 30 Jahre ohne gegangen..."). Er weiß, wer das ist, will es uns aber nicht sagen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören. Nun gut, es ist jetzt knapp drei Wochen mehr oder weniger gut gegangen, bis gestern dann eine Mieterin (im Haus wohnen Mieter als auch ET) den Parkplatz nutzte, die nur selten da ist und den Aushang wohl nicht gesehen hatte. Und heute stand dann einer der anderen ET auf dem Parkplatz, den wir eigentlich verdächtigen, dass er den Aushang abgenommen hat. Ich bin inzwischen genervt, weil wir vorher in einer Mietwohnung mit einem echt komplizierten Vermieter gewohnt haben und es ärgert mich einfach, dass wir augenscheinlich nun schon wieder in eine komische Hausgemeinschaft gekommen sind und das nicht mal zur Miete. Ich würde am liebsten an dem Parkplatz ein Schild anbringen mit "reserviert", aber das scheint wohl nicht zu gehen wegen Gemeinschaftseigentum. Mein Mann will nun den Aushang nochmal machen mit der Ergänzung, dass der Zettel bitte hängen bleiben soll, bis wir ihn selbst abnehmen. Ich habe ohnehin schon das Gefühl, dass wir als Korinthenkacker wahrgenommen werden, wenn uns selbst der Hauswart mit seinen Ü70 sagt, dass er das übertrieben findet, auf den Platz zu pochen, aber ich denke mir, es ist schließlich unser gutes Recht und wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammenhängen immer so oft anderen zähneknirschend den Vortritt gelassen, dass ich jetzt mal nicht klein beigeben möchte.

Was würdet ihr tun? Mit welcher Aktion könnte man die Situation klären ohne dass sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt?

Eigentumswohnung, parken, Wohnungskauf

Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf