Wie würde das in der Rechtssprache heißen?

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Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Tätlicher Angriff.

Eine Straftat gegen die persönliche Freiheit.

Geht das Kopftuch dabei kaputt ist das auch noch Sachbeschädigung. Wird die Frau zusätzlich noch irgendwie verletzt weil sie hinfällt und sich z.B. den Kopf stößt und/oder man ihr Haare ausreißt (man muss ja wirklich fest zupacken um so ein Tuch runterzureißen) ist das Körperverletzung.

Und wenn das alles an einem öffentlichen Ort stattfindet kann man auch noch Störung des sozialen/öffentlichen Friedens und Fremdenfeindlichkeit in Betracht ziehen.

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Das Herunterziehen eines Kopftuchs gegen den Willen der Trägerin erfüllt in Deutschland verschiedene Straftatbestände. Rechtlich gesehen können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

1. Beleidigung (§ 185 StGB):

Das Herunterziehen des Kopftuchs kann als Beleidigung gewertet werden, da es sich um eine entwürdigende oder verletzende Handlung handelt, die die religiöse oder persönliche Würde der Frau verletzt.

2. Körperverletzung (§ 223 StGB):

Wenn durch das Herunterziehen des Kopftuchs die Frau körperlich berührt und ihr dadurch Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden, liegt eine einfache Körperverletzung vor. Selbst geringfügige Handlungen, wie das Reißen an den Haaren, können hierunter fallen.

3. Nötigung (§ 240 StGB):

Das Erzwingen des Abnehmens eines Kleidungsstücks, wie eines Kopftuchs, durch Gewalt oder Drohung kann als Nötigung angesehen werden. Die Gewaltanwendung liegt hier im Zwang zum Herunterziehen des Kopftuchs.

4. Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Grundrecht):

Das Kopftuch hat für viele muslimische Frauen eine religiöse Bedeutung. Ein Eingriff in diese religiöse Bekundung kann als Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) angesehen werden. In strafrechtlicher Hinsicht wirkt dies oft erschwerend bei der Würdigung des Vorfalls.

5. Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (optional):

Sollte das Kopftuch dabei beschädigt werden, könnte zusätzlich Sachbeschädigung geltend gemacht werden.

Konsequenzen

Das Strafmaß hängt von der Schwere des Vorfalls, möglichen Verletzungen sowie der Einschätzung des Gerichts ab. Betroffene können den Vorfall zur Anzeige bringen, und die Tat wird strafrechtlich verfolgt.

Zudem können zivilrechtliche Ansprüche, wie Schmerzensgeld, geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gründliche Recherche

Tätlicher Angriff mit antireligiöser Hintergrund oder gegen Zwang und frauenfeindlichen Unterdrückung