Wie viel Wert ist unser Grundgesetz wirklich vor dem Hintergrund, dass...?
... trotz seiner Geltung seit 1949 bis in die 60er Jahre hinein Homosexuelle verfolgt und bestraft werden konnten,
es kein Menschenrecht auf Sterbehilfe gibt (zurzeit existieren bloß private Hilfsorganisationen, die einen willkürlich für nicht sterbenwürdig genug befinden können),
in unserer Präambel Gott vorkommt?
6 Antworten
... trotz seiner Geltung seit 1949 bis in die 60er Jahre hinein Homosexuelle verfolgt und bestraft werden konnten,
Das Grundgesetz hat die Homosexualität keineswegs unter Strafe gestellt.
... auch heute werden ganz offensichtlich Homosexuelle - wenn auch weniger als z.B. bis 1969/70 - von Teilen der Gesellschaft missachtet, verspottet, bedroht und Gewalt angetan.
Dieses Grundgesetz, ursprünglich als Provisorium konzipiert, wurde nach der Wiedervereinigung nicht zur Diskussion gestellt, sondern in Stein gemeißelt.
Aus gutem Grund, es wurde verhindert, dass eine Volksbefragung stattfand.
Das war nicht die Intention des Parlamentarischen Rats.
Du darfst gerne erläutern, was dein Kommentar mit meiner Antwort zu tun hat.
Gefällt dir der Kommentar nicht? Du fragtest doch danach.
Das was du sagst ergibt für mich keinen Sinn, weil unverständlich.
Unser Grundgesetz ist viel wert!
Es hält den Wert des Lebens hoch und nicht den Wert des Sterbens.....
...und warum sollte nicht Gott erwähnt werden wenn im Grundgesetz auch die Freiheit der Religion gewährleistet wird?
BTW: Da gab es nicht nur die Verfolgung der Homosexualtität sondern auch die Geringbewertung der Frau welche die Erlaubnis des Mannes zur Arbeitsaufnahmen brauchte und vom Ehrmann gekündigt werden konnte und weiteres mehr.....Zeiten und Wahrnehmungen ändern sich!
Gerade wegen der grundgesetzlich verbrieften Religionsfreiheit gibt es überhaupt keine Legitimation für einen Gottesbezug im Grundgesetz.
Es geht nicht um Wert des Lebens gegen Wert des Sterbens, sondern um das Wohl eines Menschen gegen das Leben eines Menschen.
Die Religionsfreiheit bedeutet eben nicht die Abwesenheit von Religion sondern deren freie Wahl (innerhalb der Gesetze).
Die Verfasser des Grundgesetzes haben den Wert des Lebens in Angesicht der Untaten im Dritten Reich verfasst und der Weg vom erwünschten Ende des Lebens zum gesellschaftlich erwünschten Ende des Lebens ist (zu) kurz.
Es gibt dieses Gesetz nicht, weil es zu sehr ausgenützt werden kann und alte Menschen könnten sich verpflichtet fühlen zum Wohle der Familien sich zu verabschieden, wenn sie seit Jahren gepflegt werden müssen..
Eine Verfassung ist nicht dazu da, jede Einzelheit zu regeln.
Dafür gibt es Gesetze, die verfassungsgemäß zustande gekommen sind.
Aber einfache Gesetze müssen verfassungskonform sein. Und dass die Homosexuellenverfolgung seinerzeit für verfassungskonform erklärt wurde, gibt zu denken.
Sie wurde nicht für verfassungskonform erklärt, der 175 StGB wurde seit 1900 einfach so weiter mitgeschleppt im uralten StGB. Und 1900 gingen die Uhren eben noch anders als in den 70er.
Es gab ein Urteil des BvfG dazu. Also wurde die Verfolgung sehr wohl höchstrichterlich für verfassungskonform erklärt.
Der Zeitgeist und das Bewusstsein ändern sich nunmal ebenso wie das Rechtsempfinden. Genau so wie die Einstellung der Gesellschaft zur männlichen Homosexualität.
Genau vor Zeitgeist und Einstellung der Gesellschaft soll das Grundgesetz doch schützen, oder nicht?
Wenn dem so wäre, dann gäbe es z.B. kein Volkszählungsurteil mit der Informationellen Selbstbestimmung. In Verfassungsgerichtsurteilen spiegeln sich immer Zeitgeist und Einstellungen wieder.
Zudem wurde ja nicht das GG geändert, sondern das nachrangige StGB.
Ein Punkt bezüglich der Sterbehilfe ist wohl der, dass es diese im dritten Reich gegeben hatte, aber missbraucht wurde. Unheilbar Kranken durfte der Gnadentod gewährt werden, aber man fragte sie nicht zuvor ob sie sterben wollten. Ich vermute dies ist der Grund weshalb man in Deutschland zögert dieses Thema wieder aufzugreifen.
Das sind Äpfel und Birnen. Damals wurde manches Leben fremdbestimmt für lebensunwert erklärt und qualvoll umgebracht, heute wird manches Leben fremdbestimmt für lebenswert erklärt und ein qualloser Tod verwehrt.
ich wollte nur andeuten, dass die historischen Hintergründe eine Reform der Rechtslage der Nachkriegszeit erschwerten.
Die DDR war eine Diktatur, was hätte man von da in unser GG aufnehmen sollen?
Dass an der Grenze geschossen werden darf?
Dass Menschen vollumfänglich bespitzelt werden dürfen?.
Oder dass Menschen ohne Gerichtsverfahren eingesperrt werden dürfen?
Die Menschen in der DDR hatten zur dieser Zeit nie in einer freien Welt gelebt.