Welche Strafen haben die festgenommenen Migranten in Neukölln zu erwarten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo wntul,

von dem, was ich in Filmberichten gesehen habe, sehe ich mindestens folgende Straftatbestände:

  • Landfriedensbruch: Gangs liefern (sich) eine Straßenschlacht
  • möglicherweise illegaler Waffenbesitz: es waren Schusswaffen zu erkennen
  • Verstöße gegen Gesetze zum Umgang mit Sprengstoff: Misbrauch von Feuerwerkskörpern als Waffen
  • (schwere) Körperverletzung
  • Sachbeschädigung: es waren Fahrzeuge und Gebäude als geschädigt zu erkennen
  • Behinderung von Einsatzkräften: wenn es da eine explizite Gesetzgebung gibt

Wie hoch das jeweilige Strafmaß ist, lässt sich der geltenden Gesetzgebung entnehmen. Wo die Gesetze von einer besonderen Schwere sprechen, käme nach meiner Einschätzung auch eine besondere Schwere in Betracht.

Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft entsprechend anklagen wird.

Das sei unabhängig, ob jemand einen Migrationshintergund oder keinen hat.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

wntul 
Fragesteller
 04.01.2023, 14:22

danke vernünftige Antwort!!

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EarthCitizen20  10.01.2023, 18:45

Hallo wntul,

hab vielen herzlichen Dank für den Stern. Ich freue mich sehr, wenn ich Dir habe helfen können.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

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Das ist einzelfallabhängig, von den begangenen Straftaten und davon abhängig, ob die Person bereits Vorstrafen hat oder nicht. Über die Strafe, hat einzig und alleine der Richter zu entscheiden. Im Raum stehen jedoch als erfüllte Straftatbestände:

1.) Gefährliche Körperverletzung nach §224 des Strafgesetzbuches (StGB). Erfüllt sind hier unter anderem die Tatbestandsmerkmale der Begehung der Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges (Absatz 2), die Begehung "mittels eines hinterlistigen Überfalles" (Absatz 3), die Begehung mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich (Absatz 4) sowie die Begehung "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" (Absatz 5). Bei letzteren ist es nach der gerichtlichen Rechtsprechung aus juristischer Sicht unerheblich, ob die Lebensgefahr tatsächlich eingetreten ist, es zählt nur, dass sie theoretisch hätte eintreten können. Auf eine gefährliche Körperverletzung, steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, sollen jedoch laut StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren, können unter bestimmten Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Um eine schwere Körperverletzung im Sinne von §225 StGB wie hier manche meinen, handelt es sich im übrigen NICHT, denn diese, setzt den Eintritt eines dauerhaften gesundheitlichen Schadens voraus.

2.) Wiederstand bzw. Angriff auf Vollstreckungsbeamte oder Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen im Sinne von §113, §114 und §115 StGB.

3.) Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel im Sinne von §305a StGB.

4.) Ggf. Nötigung nach §240 StGB.

Fazit: es sind Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich.

Eine Entziehung des Passes, ist verfassungswidrig. Sie verstößt gegen den Artikel 16 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland.

Mfg

Allein, was du dir da vorstellst an Strafe zeigt, dass du keine Ahnung hast. Wieso Passentzug und gleichzeitige Haft? Und warum ausgerechnet 5 Jahre? Das ist deine Einschätzung von Strafe. So wie andere schreiben "teeren, federn und Kopf ab". Es gibt Gesetze und für Straftaten gibt es ein Strafmaß. Daran wird sich orientiert bei Gericht. Und da diese Straftaten inzwischen eine ganz bestimmte "Qualität" angenommen haben und sich die Taten auch noch gegen die Justiz gerichtet haben, wird sicher bald in den Medien darüber berichtet, was die Täter zu erwarten haben, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Da kannst du dir noch so viel "wünschen".

Da es sich um unterschiedliche Straftaten handelt, werden die Strafen nicht pauschal verhängt, sondern auf den Einzelfall bezogen. Das muss man den Gerichten überlassen.

Den Pass entziehen, wäre verfassungswidrig. Um das zu ermöglichen wäre eine Änderung der Verfassung nötig.

Ob ein Urteil nun gerecht ist oder zu hart, zu milde, ist für Laien nicht einfach zu erklären. Da sehen die Gesetze gewisse Toleranzen vor innerhalb der sich dann das Strafmass ergibt. Da kann ein Richter das unterste Strafmass oder aber auch das höchste Strafmass anwenden.

Auf den besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs (§125a StGB) steht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Fünf Jahre sind überzogen.