Was spräche gegen das Modell, dass jeder deutsche Staatsbürger von Gesetzes wegen Organspender ist,?

8 Antworten

ich habe seit Jahren einen Organspendeausweis dabei. bin bereits seit Jahren als stammzellenspender registriert und gehe auch regelmäßig blutspenden. und möchte auch jeden ermutigen dies auch zu tun.

trotzdem bin ich dagegen. das ist, auch nach dem Tod, immer noch der eigene körper. da sollte niemand zu etwas gedrängt oder gar genötigt werde.

was ok, wäre, ist das jeder zb mit Volljährigkeit, oder auch Erneuerung des Personalausweises einen Flyer zu dem Thema bekommt und ermutigt wird eine Entscheidung zu treffen.

Eine Spende ist etwas freiwilliges. Das in der Fragestellung angesprochene Modell würde dem widersprechen und wäre ein Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung.


Stellwerk  12.05.2025, 13:15

Es geht hierbei um die Abwägung allgemeiner gegen individuelle Interessen. Und Du hast ja die Option, nein zu sagen und damit weiter Deine körperliche Selbstbestimmung auszuüben.

Svensson70  12.05.2025, 13:22
@Stellwerk

Ich finde, das sollte eine freiwillige Entscheidung bleiben.

Nur ein Beispiel: Ich habe in meiner Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen. Diese sind allerdings für eine Organspende notwendig. Wenn ich nun vorher nicht widersprochen habe, wäre ich ja automatisch Spender. Was wiegt nun bei der Entscheidung darüber schwerer?

Stellwerk  12.05.2025, 13:27
@Svensson70

Die Freiwilligkeit hast Du ja trotzdem.

Ich bin Laie, aber ich würde davon ausgehen, dass die Anweisung der PV Vorrang hat.

De facto hast Du ja mit dem Ablehnen der Maßnahmen auch eine Organspende unmöglich gemacht, ergo abgelehnt.

Ich habe auch eine PV ausgefüllt und dort wird ja nach unterschiedlichen Maßnahmen differenziert. Ich habe z.B. im Gegensatz zu Dir explizit zugestimmt, dass Maßnahmen, die eine Organspende ermöglichen, noch durchgeführt werden dürfen, eben weil ich eine Spende befürworte. Also selbst jetzt aktuell hast Du diese Optionierung.

Das sind aber Detailfragen, die sich im Rahmen der PV bzw. des erlassenen Gesetzes regeln lassen können.

Svensson70  12.05.2025, 13:32
@Stellwerk

Ja, es wäre tatsächlich interessant zu wissen, was dann Vorrang hätte.

DeezzNutzz 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 13:11

Das ist reine Semantik…

dieser Eingriff wäre auch verfassungsgemäß, es dient schließlich dem Erhalt mehrerer Leben.

Eclair89  12.05.2025, 13:27
@Svensson70

Nö, das Problem bleibt nicht. Du kannst dich frei entscheiden "nein" zu sagen.

DeezzNutzz 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 13:28
@Svensson70

Nein, eigentlich nicht. Es steht ja weiterhin in der Disposition eines jeden Bürgers, der Organentnahme zu widersprechen. Das ist gerade im Sinne der körperlichen Selbstbestimmung.

Svensson70  12.05.2025, 13:30
@Eclair89

Aber ich muss dem aktiv widersprechen. Tue ich dies nicht (aus welchem Grund auch immer), dann bin ich automatisch Spender. Und das ist für mich nicht mit dem Gedanken der körperlichen Selbstbestimmung vereinbar.

Svensson70  12.05.2025, 14:00
@Eclair89

Ist mir tatsächlich egal, da ich ich für mich bereits eine Entscheidung getroffen habe, welche auch in meiner Patientenverfügung vermerkt ist.

Das Modell nennt sich Widerspruchslösung und wird schon in vielen Ländern so umgesetzt. Ich bin was das angeht allerdings zwiegespalten.

Die Entscheidungslösung (Zustimmungslösung) in Deutschland ist nicht automatisch für eine geringe Zahl an Organspenden verantwortlich: mangelnde Aufklärung, Unsicherheit bei Angehörigen, organisatorische Hürden in Krankenhäusern/dem Gesundheitssystem. Dennoch sorgt die Entscheidungslösung oft dafür, dass das Thema Organspende zu lange aufgeschoben wird und viele Menschen haben keine klare Entscheidung getroffen, obwohl sie einer Spende eigentlich nicht ablehnend gegenüberstehen.

Wir haben aber in Ländern wie z.B. Bulgarien bereits gesehen, dass eine Widerspruchslösung nicht automatisch für mehr Spenden sorgen muss. Dort sind die relativen Spendenzahlen noch niedriger als in Deutschland. Auch muss man sich bewusst sein, dass es das Prinzip von "stiller/impliziter Zustimmung" nicht gibt. Nicht umsonst sind derartige Praktiken in anderen Bereichen des Lebens (z.B. Datenschutz, Vertragsrecht) illegal. Wir nehmen Menschen also sehr wohl in einem bestimmten Rahmen die Entscheidungsgewalt. Ja, man kann widersprechen, aber man muss das im Vorhinein tun und ändert möglicherweise situationsabhängig oder später seine Meinung, wenn es zu spät ist.

Wenn wir uns als Gesellschaft jedoch dazu entscheiden sollten, das zu tolerieren, weil es hier um ein höheres Gut (um Menschenleben) geht, fände ich diese Einschränkung legitim. Nur bleibt dann trotzdem noch die Frage, wie effektiv sich eine Widerspruchslösung in Deutschland zeigen würde.

Ich persönlich bin für die Lösung wie sie bisher praktiziert wird. Leuten die z.B. aus religiösen Gründen die Organspende ablehnen bürdet man so nicht die Last auf sich erklären zu müssen!

Das würde bedeuten ich muss erst einen Antrag ausfüllen und genehmigen lassen damit ich Herr über meinen Körper bin.

Das dürfte hoffentlich gegen das Grundgesetz vverstoßen.


DeezzNutzz 
Beitragsersteller
 12.05.2025, 13:06

Einer Genehmigung bedürfe es gar nicht. Die Behörde wäre verpflichtet den Widerspruchsführer aus dem Register zu nehmen, ohne Prüfung.

Ein Verstoß gegen das GG würde es gar nicht geben, weil mit dem gesetzlichen Anspruch auf Widerspruch man das Interesse der Verweigerer hinreichend Rechnung trägt.

Rjinswand  12.05.2025, 13:07
@DeezzNutzz

Trotzdem müsste ich erst aktiv ein Grundrecht geltend machen, das kann nicht Verfassungskompatibel sein.

Rjinswand  12.05.2025, 13:16
@Stellwerk

Andere Länder haben aber nicht unsere Verfassung. Keine Ahnung was da bei denen drinnsteht.

Stellwerk  12.05.2025, 13:19
@Rjinswand

Wo hast Du das denn her mit der Verfassungswidrigkeit?

Mein letzter Stand in dieser Sache in Deutschland ist, dass ein Gesetzesentwurf eingebracht wurde, über den aber wegen des Ampel-Crashs nicht mehr abgestimmt werden konnte.

Eine frühere Kollegin von mir, Empfängerin einer Spenderlunge, hat sich für die Widerspruchslösung eingesetzt und war sogar in entsprechenden Anhörung im Bundestagsausschuss für Gesundheit.

Nirgends kam meines Wissens die Frage nach der Verfassungswidrigkeit bisher unter. Wenn Du entsprechende Links zu dem Punkt hast, wäre ich Dir verbunden. Ansonsten klingt mir das alles grad sehr nach "gefühlter Wahrheit".

Stellwerk  12.05.2025, 13:28
@Stellwerk

Okay, schön, Du hast meinen Kommentar runtergevotet.

Also keine inhaltliche Antwort mehr zu erwarten.

Rjinswand  12.05.2025, 13:29
@Stellwerk

Nö, hab ich nicht.

Keine Ahnung wer das war, bisher hatte ich noch keinen Grund das zu tun.

Rjinswand  12.05.2025, 13:33
@Stellwerk
Das dürfte hoffentlich gegen das Grundgesetz vverstoßen.

Das bedeutet ich weiß es nicht, gehe aber davon aus das dies so ist.

Mein letzter Stand in dieser Sache in Deutschland ist, dass ein Gesetzesentwurf eingebracht wurde, über den aber wegen des Ampel-Crashs nicht mehr abgestimmt werden konnte.

Richtig, heist aber nicht das er deswegen durchgeht. Karlsruhe hat so einigen Anträgen ne Abfuhr erteilt.

Nirgends kam meines Wissens die Frage nach der Verfassungswidrigkeit bisher unter. Wenn Du entsprechende Links zu dem Punkt hast, wäre ich Dir verbunden. Ansonsten klingt mir das alles grad sehr nach "gefühlter Wahrheit".

Natürlich ist das subjektiv, ich habe nicht behauptet die Wahrheit zu kennen, das ist meine bescheidene Meinung dazu.