Was gehört ein nach der Trennung?
Eine Ehe besteht seit gut 20Jahren, ein ist eine fast bezahlte
Eigentumswohnung vorhanden. eben so hat jeder
ein bisschen was auf seinem Sparkonto. Beide haben seit eh und je ein eigenes Konto.
Er hat auch
laut ihrer Aussage eine Betriebsrente von jetzigen Stand rund 300 €
die sind beide Mitte 50
Das Interesse ist mehr von der Frau aus kommend, der Mann spiel immer wieder Pychospiele und nutzt es ein bisschen aus, das seine Frau quasi abhängig von ihm ist.
Sie geht nur Stundenweise arbeiten, weil sie Extremes Übergewicht hat, sie ist quasi von ihm abhängig. Will sich aber jetzt trennen, weil sie diese Spiele nicht mehr aushält.
Er hält wohl auch kaum noch zu ihr.
Ich möchte ihr später auch ein wenig helfen bei Jobsuche etc.
FRAGE ist, WAS passiert WIRKLICH mit den Guthaben auf deren Konten ?
Ohne gleich einen Anwalt zu fragen.
ist DER dann auch notwenig, oder kann man sich auch SO trennen ???
Die beiden müssen ja dann sowieso zu Gericht.
5 Antworten
Die grundsätzliche Frage ist ja erstmal: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?
Gibt es einen Ehevertrag oder nicht?
Was ist mit der Eigentumswohnung: stehen Beide im Grundbuch? Haben Beide den Kredit aufgenommen?
Während des Trennungsjahres muss sie auch nicht mehr arbeiten als jetzt. Es muss nur geklärt werden wer in der Wohnung verbleibt oder ob man getrennt zusammen lebt. Man muss sich also nicht zwangsläufig auch räumlich trennen!
Um ihre Ansprüche zu errechnen was Unterhalt betrifft, aber auch die Vermögenswerte auseinander zu dividieren, sollte sie sich unbedingt einen Anwalt für Familienrecht suchen! Es wird für die spätere Scheidung ohnehin ein Anwalt benötigt.
Und sie muss sich Gedanken machen, was mit der Wohnung passieren soll. Kann er sie auszahlen, kann sie ihn auszahlen? Soll verkauft werden? Würde er dem Verkauf zustimmen oder kommt es ggf. zu Teilungsversteigerung?
Trennung uns Scheidung ist en so umfangreiches Gebiet und hat vor allem so viele Fallstricke, dass es müßig wäre hier nun Romane zu schreiben, wenn man überhaupt nicht einmal die Eckdaten kennt.
Und sie sollte mit ihm auch schon mal vorab das klärende Gespräch suchen! Denn je weniger Streitpunkte es am Ende gibt, desto "günstiger" wird auch die Scheidung werden.
Was das Sparbuch betrifft: es kommt darauf an, ob das Sparbuch dazu diente, dass man davon gemeinsame Reisen bezahlt, Reparaturen für die Wohnungen oder dergleichen.
Hierzu etwas zu der "Bruchteilsgemeinschaft":
https://www.familienanwaelte-aachen.de/bruchteilsgemeinschaft-im-innenverhaeltnis
Ob sie aufgrund der langen Ehe oder auch ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat, sollte sie ebenfalls mit einem Anwalt klären.
Viele Paare haben während ihrer Ehe nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sondern zusätzlich privat für den Ruhestand vorgesorgt. Allerdings gibt es zwischen den Ex-Partnern oftmals große Unterschiede: Während sich einer von beiden um die Familie gekümmert und beruflich zurückgesteckt hat, konnte der andere Karriere machen und entsprechend viel in die Altersvorsorge investieren. Dies ist einer der Gründe, warum Frauen oft stärker von Altersarmut betroffen sind. Um im Falle einer Trennung dieses finanzielle Missverhältnis auszugleichen, gibt es den sogenannten Versorgungsausgleich. Dieser schließt auch die private Rentenversicherung ein. Sofern das Paar im Ehevertrag keine andere Regelung vereinbart hat, werden bei der Scheidung die während der Ehe entstandenen Rentenansprüche beider Partner geteilt. Beide Hälften werden dann jeweils zu 50 Prozent beiden Parteien gutgeschrieben.
https://www.lv1871.de/lv/private-rentenversicherung/fragen/scheidung/
was auch wichtig ist, sobald sich ein Ehepaar trennt, gilt wieder Steuerklasse 1 &1 . das wissen viele nicht.
Ich habe einen Kollegen, der musste 3 oder 4 Jahre Steuern zurück bezahlen ! Die beiden sind zwar bis heute nicht geschieden, aber es gilt die Steuerklasse 1 & 1 , sie haben Über die Jahre hinweg 3 & 5 behalten, das wusste ich auch nicht. ! man denkt eher, erst mit der endgültigen Trennung 🤨
Die Steuerklasse kann im Jahr der Trennung noch behalten werden.
Trennt man sich also am 1.1. und hatte z.B. 4/4, dann darf man diese Steuerklassen das ganze Jahr noch behalten und muss erst ab dem nächsten Jahr auf 1/1 gehen.
Grundsätzlich sind die Ehegatten nicht verpflichtet, die gemeinsame Veranlagung und damit auch die günstigen Lohnsteuerklassen zu wählen. So könnte auch ein Ehegatte bereits im Jahr der Trennung die getrennte Veranlagung wählen, die sich natürlich auch auf den anderen Ehegatten auswirkt. Dies hätte zur Folge, dass damit die Steuerklassen I/I bzw. I/II gewählt werden, anstatt bspw. III/V. Dennoch muss beachtet werden, dass trotz der Trennung eine Verpflichtung zur ehelichen Solidarität gemäß § 1353 BGB gilt. Die gemeinsame Veranlagung darf damit nicht nur verweigert werden, um dem anderen Ehegatten zu schaden, was auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGH Az.: XII ZR 140/08 vom 17.02.2010 bekräftigte.
https://www.unterhalt.net/scheidung/steuerklasse-aendern-trennung/
ohne Anwalt geht es nicht - ich würde dazu raten, wenn immer möglich, Scheidung und Regelung der Finanzen/Ansprüche in einem Zug zu erledigen
unser Scheidungs- und Unterhaltsrecht sowie die Auseinandersetzung/Regelung bezüglich der Finanzen, der Zugewinnausgleich und Rentenansprüche unterliegen ständig irgendwelchen Änderungen - nur ein Anwalt blickt da noch richtig durch
naja und sie macht sich jetzt Gedanken, WO sie bleibt , die Wohnung verkaufen und dann will sie in Norddeutschland ziehen, wir helfen ihr dann übergangsweise, aber NICHT bei uns wohnen.
keine Ahnung wie sie sich das vorstellt. Geht ja nur dort eine billige Wohnung kaufen und auf Arbeit hoffen
Es ist eine Freundin von uns, wir kennen uns nicht wirklich damit aus , danke.
Im Internet findet man wirklich viel dadrüber , aber nix konkretes
Wenn die beiden sich scheiden lassen, dann brauchen sie einen Anwalt (wenn sie sich einig sind) oder zwei (jeder einen, wenn es Streit gibt).
Bei einer Scheidung wird (vorausgesetzt, sie haben im gesetzlichen Güterstand gelebt) das Anfangsvermögen jedes Einzelnen mit dem Vermögen bei Scheidung gegenübergestellt und ggf. ein Zugewinnausgleich herbeigeführt. D.h. derjenige, der im laufe der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss dem anderen so viel abgeben, dass dieser gleichgestellt ist.
Also er ist 2 Jahre älter, und sie hat mir verraten , das sie ein bisschen mehr auf dem Konto hat, weil ER immer alle Rechnung etc. bezahlt hat. Er zahlte ihr auch ein Taschengeld plus Haushaltsgeld etc. Sie mag nicht mehr und will ihm nicht immer nur hinterher laufen. Meine Frau und ich werden ihr auch dann versuchen zu helfen.
Das ist unerheblich: es wird alles zusammengerechnet und dann geteilt.
Also ich weiß nicht alle Daten, aber so wie sie geschildert hat, haben die beiden während der Ehe auch eine 1 Zimmerwohnung verkauft, das Geld ist noch bei Ihm vorhanden und angelegt. Sie möchte danach einfach nur überleben. WIE soll das auch gehen ? Ohne Arbeit eine Wohnung finden ????
Aufnehmen können wir sie nicht, oder ER zieht aus und mietet sich was. Dann muss SIE aber doch Miete zahlen ??
Wie sie das dann geregelt bekommt, ist ihr Problem. Ggf. ist er unterhaltspflichtig - glaube ich aber eher nicht, da ja sicher keine kleinen Kinder mehr da sind und sie Vollzeit arbeiten könnte. Dann muss sie sich arbeitslos melden.
Warum muss eigentlich immer der Mann für die Frau aufkommen bei einer Scheidung?
So wie ich es verstanden habe wird alles 50:50 geteilt, außer das, was vor der Ehe angeschafft wurde.
Und bei der Betriebsrente, also bei laufenden Einnahmen kann ich mir nicht vorstellen, dass diese nach der Trennung (weiter) geteilt werden.
so bin ich auch informiert. SIE hat ja kaum gearbeitet. ER ganz normal, ihm war das wohl auch nicht recht wenn sie mal ein paar Stunden mehr putzen geht.
So wie sie uns vorheulte ist er dann immer Bier trinken gegangen.
Jedes mal nach ihren Dienst , sie hat dann nur noch auf Aushilfe gearbeitet und er war friedlich
Ja, das ergibt Sinn, denn es lässt sich am Ende sowieso nicht mehr nachvollziehen, woher der Euro stammt, der sich auf dem Konto befindet.
Warum wer weshalb wie viel gearbeitet hat, danach wird wohl kaum jemand fragen. Bei der Trennung werden Zahlen zählen.
Das was einer in die Ehe mitgebracht hat bzw. in der Ehe durch Erbe, Schenkung oder Gewinn bzw. ohne Beteiligung des Partners (z.B. Schmerzensgeld) erhält verbleibt bei ihm. Nur der Zugewinn aus diesen Vermögen wird geteilt.....
Ja richtig, so habe ich es auch verstanden und auch geantwortet.
außer das, was vor der Ehe angeschafft wurde.
Dann finde ich diesen Halbsatz missverständlich. Ein Erbe in der Ehe bleibt immer mein Erbe und hier wird nur der Zugewinn geteilt, nicht das Erbe an sich. So gilt es auchh für die weiteren Fälle.....
Ja stimmt, ein Erbe ist in dem Sinne keine Anschaffung, wird aber genauso behandelt.
Vielen Dank, ich sende ihr Deinen Text.
Was ich noch weiß ist, das sie IN der Ehe eine kleine Private Rentenversicherung abgeschlossen hat. Er hat seine Lebens Versicherung VOR der Eheschließung schon gehabt. Im Grundbuch stehen beide. Es gibt keinen Ehevertrag. Kredit läuft auf beide, ich habe die Unterlagen sehen dürfen.
Aber ER zahlt immer alles. Danke für die Hilfe.