Was denkt ihr eigentlich darüber, dass es in manchen islamischen Ländern für Prostitution die Todesstrafe gibt?

11 Antworten

Ich halt absolut nichts von der Todesstrafe. Nicht für Mord, nicht für Hochverrat und schon gar nicht für Prostitution.

Die Todesstrafe darf es meiner Meinung nach niemals für kein Verbrechen dieser Welt geben.

Ein Beleg dafür wie wenig Frauenrechte und Frauenleben in diesen Ländern wert sind. Die Scharia, die dort die Grundlage staatlichen Rechts bildet, sieht die Todesstrafe für verheiratete Prostituierte vor. Skandalös finde ich dass wir diesen Ländern noch regen Handel treiben und sie als wichtige Partner betrachten. Betroffene Frauen sind aus meiner Sicht schutzbedürftig und sollten in keiner Weise bestraft werden. Die Todesstrafe ist ein grauenvolles archaisches Relikt aus dunkler Vorzeit. Sie ist für keine Tat gerechtfertigt. Der skandinavische Umgang mit der Prostitution ist nach meiner Meinung vorbildlich. Wenn, dann wird der Freier bestraft, nicht die Frau. Die deutsche vollständige Liberalisierung ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Deutschland hat sich dadurch zum Bordell Europas entwickelt. Studien zeigen dass die Mehrzahl der Frauen dies aus Zwang oder Not tun und nur ein Bruchteil von ca. 10 Prozent ist ordnungsgemäß angemeldet. Ein riesiger von illegaler Schwarzarbeit geprägter Schattenmarkt.


Rotfuchs716  07.03.2025, 19:54

Das skandinavische Modell ist vom Strafmass abgesehen auch nicht besser. Ich finde es falsch, dass man Freier ins Gefängnis steckt weil sie Sex brauchen. Genauso gut könnte man Restaurantkunden bestrafen wollen weil einige Gastwirte ihr Personal ausbeuten!

spinngewebe  20.11.2024, 08:16

todesstrafe für denjeniger mann der diesen dienst in anspruch nimmt

Es ist schlimm. Laut Bukhari darf ein Muslim bloß in drei Fällen getötet werden. Schlimm ist auch:

Die Verleumdung wegen Unzucht
Sie soll nach Sure 24,2-3 mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. Diese vermutlich zum Schutz vor Verleumdung gedachte Regelung kann sich auch gegen das Opfer einer Vergewaltigung wenden, wenn eine Frau diese zwar zur Anzeige bringt, aber keinen Beweis führen kann. Als Beweis werden in diesem Fall ausschließlich vier männliche Augenzeugen oder ein Geständnis gewertet. Da dieser Beweis bei Vergewaltigung kaum je zu führen sein wird, droht dem Opfer nach seiner Anzeige eine Gegenklage für die Verleumdung wegen Unzucht. Die Frau kann dafür ausgepeitscht werden und wird ein zweites Mal zum Opfer. Dies ist nicht nur graue Theorie. In Pakistan soll es häufiger solche Fälle geben, und ein konkreter Bericht liegt auch aus dem Bundesstaat Zamfara in Nigeria vom September 2000 vor.

Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 51

Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126

Es passt in das patriarchat-kulturell-religiöse Denken.

"Schuldig" sind immer die Frauen. Die Prostituierten. Natürlich nicht die Männer.

Die Schiiten haben wenigstens eine elegante Lösung dafür gefunden, die Zeit-Ehe.

Die Mutʿa-Ehe (arabisch نكاح المتعة, DMG nikāḥ al-mutʿa ‚Ehe des Genusses‘) oder Sigheh-Ehe (persisch صیغه, DMG ṣīġe, ‚Formel‘),[1][2] deutsch auch Zeitehe, ist eine zeitlich begrenzte Ehe, die von zwölfer-schiitischen Muslimen als zulässig (Mubāh) angesehen wird und für einen Zeitraum von einer halben Stunde bis 99 Jahre geschlossen wird. Die übrigen islamischen Gruppierungen lehnen diese Form der Ehe mehrheitlich ab (siehe auch Islamische Ehe).
https://de.wikipedia.org/wiki/Mut%CA%BFa-Ehe

"Hilft" zwar auch in erster Linie den Männern. Schützt aber wenigstens teilweise die Frauen.