was bedeutet dieser Online Artikel der FAZ über Hass und Hetze?
Hass und Hetze sind undefinierbare, juristisch nicht abgegrenzte Kampfbegriffe von links. Widerspruch bedeutet im Jahr 2025 bereits Hass. Während es für Beleidigungen, Bedrohungen oder andere Straftaten klar abgegrenzte Paragraphen gibt, zählt bei der Begriffsdefinition von Hass und Hetze die moralische Polizei. Jeder kann zum Hasser und Hetzer erklärt werden – meist sind es aber Leute, denen deine Meinung nicht passt.
In einer gut funktionierenden Demokratie gehört es dazu, Menschen auch unliebsame Meinungen schonungslos zu geigen, solange keine weiteren Straftatbestände erfüllt werden. Die Beleidigung ist ein Relikt vergangener Jahrhunderte der sogenannten Ehrverletzung. Zeit für einen radikalen Umbruch.
3 Antworten
In einer gut funktionierenden Demokratie gehört es dazu, Menschen auch unliebsame Meinungen schonungslos zu geigen,
Vor allem gehören zwei Dinge dazu:
A) Dass dieses "schonungslose geigen" nicht die Grenzen des Strafrechts überschreitet. Stichwort: Beleidigungen usw.
B) Dass diese "unliebsame Meinung" kein Vorwand ist für Lügen, Diskriminierung und dergleichen oder der Aufruf, die Grenzen der Demokratie zu zerstören.
Als Beispiel: Klar kann ich der Meinung sein, dass Kriminelle ein Problem sind. Mit absurden Lügen aber dann daraus ein "Remigriert 25 Millionen Menschen" zu machen, verstößt in mehrerer Hinsicht gegen unsere Verfassung und unsere Strafgesetze. Und genau das dürfen all die "links grün versifften" auch ebenso schonungslos diesen rechten Leuten geigen.
Es wäre ja geradezu absurd, wenn nur die rechten Leute anderen etwas schonungslos geigen dürften und man ihnen selbst nichts schonungslos geigen dürfte...
Vorwand ist für Lügen, Diskriminierung und dergleichen oder der Aufruf, die Grenzen der Demokratie zu zerstören.
Könntest du irgendwas davon definieren?
Oder könntest du ein Beispiel geben für eine typisch linke Position welche diese Grenze der Meinungsäußerung überschreitet?
Beispielsweise dagegen, dass man Deutsche nicht einfach so rauswerfen darf oder zu Nicht-Deutschen erklären darf, um sie dann rauszuwerfen. Wieso musst du da nachfragen?
Er meint die AfD und deren Remigrationsträumereien:
Denn 25,2 Millionen Bürger haben einen sognannten Migrationshintergrund (davon wurden 13 Millionen eingebürgert).
Bei Krah sind es zwar laut Buch schätzungsweise 15 Millionen Deutsche und nicht "nur" 13 Millionen, aber ja. Das meine ich.
Der Ausdruck "eingebürgert" ist allerdings falsch. Jemand mit Migrationshintergrund kann auch jemand sein mit deutschem Elternteil, sowie ausländischem Elternteil. Also Menschen, die erst mal als Deutsche geboren wurden. Es trifft nur auf einen Teil der Deutschen mit Migrationshintergrund zu, dass sie eingebürgert wurden.
In dem verlinkten Artikel steht ja auch was zur Methodik. Und dieser Krah ist rechtsextrem, ja.
Passt auch und der Artikel ist wichtig. Wollte nur klarstellen, dass du ein Wort verwendet hast, was das etwas anders darstellt, als es ist. Im Prinzip wäre es aber zur Beurteilung der Verfassung egal. Da gilt: Deutsch ist Deutsch. Punkt.
Richtig, deutscher Staatsbürger ist deutscher Staatsbürger. Wobei das hier schon etwas interessant ist:
Integrationsratswahl 2025Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag
nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.
Quelle: https://www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/wahlen/integrationsratswahlen
Wobei dieser "Integrationsrat" kein ordnungsgemäßes Organ ist. Es ist im Prinzip nichts anderes als ein Outsorcing einer ganz klar definierten Aufgabe. Die Aufsicht und Obrigkeit unterliegt wie bisher dem Stadtrat und/oder der Verwaltung bei solchen Dingen.
sorry, war abgelenkt: meinte natürlich: um Deutsche - bei Doppelstaatsbürgerschaften kann man ja das Gesetz ändern, sodass sie sich auf eine festlegen müssen.
aber in erster Linie gehts um ungefragt Hergekommene, um Verbrecher, nicht-Arbeitende: die kann man mit entsprechender gesetzlicher Grundlage, die zu schaffen ist, sehr wohl außer Landes schaffen.
Wenn es nicht um Deutsche gehen würde, würden in der AfD nicht so absurde Zahlen kursieren.
Davon abgesehen gilt unsere Verfassung auch erst mal für Nicht-Deutsche, die sich hier aufhalten. Oder sind die etwa vogelfrei und dürfen beispielsweise einfach ermordet werden, weil das verfassungsmäßige Recht auf ihr Leben nicht gilt?
aber in erster Linie gehts um ungefragt Hergekommene, um Verbrecher, nicht-Arbeitende: die kann man mit entsprechender gesetzlicher Grundlage, die zu schaffen ist, sehr wohl außer Landes schaffen.
Auch das ergibt nicht die Zahlen, die in der AfD kursieren.
Davon mal abgesehen: Wer genau definiert denn dieses "ungefragt"? Etwa die rechtsradikale Minderheit?
ungefragt ist jeder, der nicht Tourist ist, udn der nicht schon vor Einreise eine schriftliche Aufenthaltsgenehmigung bzw Arbeitsvisum in der Tasche hat: ganz einfach.
was wäre daran ein Verfassungsbruch?
und selbst wenn: dann ändert man sie halt! um Gesetze beschließen/ändern zu können, wählen die Wähler einen Bundesrat. nennt sich Demokratie
was wäre daran ein Verfassungsbruch?
Das Grundrecht auf Asyl würde damit gebrochen werden. Eines, was nun mal in der Verfassung unabänderbar verankert ist.
und selbst wenn: dann ändert man sie halt!
Eine Verfassungsänderung zu fordern ist aber was anderes als ein "Die dürfen eh nicht rein, weil sie ungefragt sind" zu behaupten.
dieses Grundrecht auf Asyl bräuchte man nur wieder genau so interpretieren wie zu der Zeit, als es in die Verfassung geschrieben wurde - also weg mit dem ganzen Richterrecht seither, und Rückführung auf die damalige Intention.
dieses Grundrecht auf Asyl bräuchte man nur wieder genau so interpretieren wie zu der Zeit, als es in die Verfassung geschrieben wurde
Dann recherchiere doch mal, wie man das damals haben wollte. Damals gab es exakt 0 Einschränkungen und man hat bewusst gesagt, dass man Asyl nicht an so etwas wie eine Gesinnungsprüfung, Religionsprüfung usw. knüpfen will. Weil man Asyl für JEDEN eröffnen wollte und eben nicht nur für die, die man sich nach irgendeinem Kriterium aussucht.
Gerade dass wir das immer mehr eingeschränkt haben im Laufe der Jahre, das wollten die damals 1949 nicht.
Die Beleidigung ist ein Relikt vergangener Jahrhunderte der sogenannten Ehrverletzung. Zeit für einen radikalen Umbruch.
Sie verstößt gegen Art. 1 GG. Was ist Hass und Hetze?:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Natürlich ist es nicht immer so eindeutig, klar. Deswegen gibt es ja den Instanzenzug bzw. das Bundesverfassungsgericht.
Die Beleidigung ist ein Relikt vergangener Jahrhunderte der sogenannten Ehrverletzung. Zeit für einen radikalen Umbruch.
Sie verstößt gegen Art. 1 GG.
Nein. Gegen das Grundgesetz kann nur der Staat, also staatliche Institutionen, verstoßen.
Tatsächlich gegen das Grundgesetz würde es verstoßen, wenn das Strafgesetzbuch bei Beleidigungen zwischen ehrenhaften und ehrlosen Menschen unterscheiden würde. Der Gesetzgeber hat nur die Wahl, den Straftatbestand zu belassen oder komplett abzuschaffen.
Wieso sollte er ihn abschaffen wollen, wenn es doch die im GG verankerte Menschenwürde gibt? Auf diesen Artikel baut unser gesamter Staat auf und er wird auch durch die Ewigkeitsklausel geschützt.
Schwer nachzuvollziehen ist, dass Malik Karabulut und TRT Deutsch einen Genozid sowie Massaker leugnen dürfen und die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren einstellt.
Die FAZ ist alles andere als Links.
gegen welche, und in wie fern?