Warum denken viele, dass der Umgang mit Flüchtlingen sich radikal verändern würde, wenn man die AfD wählt?

5 Antworten

Weil das so nicht stimmt. Die Altparteien verstoßen nämlich gegen unsere Gesetze indem sie die Migranten ins Land holen.
Die AfD wird also einfach die Gesetze durchsetzen und den Rechtsstaat wiederherstellen.

Hier der Auszug:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Aubergine3000 
Fragesteller
 12.12.2023, 23:55
Die Altparteien verstoßen nämlich gegen unsere Gesetze indem sie die Migranten ins Land holen.

Wer genau HOLT Migranten?

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Eromzak  13.12.2023, 21:02
@Aubergine3000

Ngo's teils finanziert mit Staatsgeldern holen aktiv Migranten nach Europa wie auch Deutschland.

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Eromzak  13.12.2023, 21:23
@Aubergine3000

Du hast z.b. die seenotrettungs NGOs die vor den Küsten Afrikas warten und dann die Migranten aufnehmen und nach Europa bringen. Die Position dieser Schiffe werden u.a. über Apps getrackt und die Migranten fahren dann direkt die Position der NGOs an und werden dort aufgenommen. Das es sich nicht um Seenotrettung handelt wird doppelt klar wenn diese Flüchtlinge nicht 10km weiter in den sicheren Hafen gebracht werden sondern direkt die Überfahrt in die EU bekommen.

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Panamacity3  14.12.2023, 10:05
@Eromzak

Die "private", die von der Bundesregierung mit Millionen unterstützt wird.

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Eromzak  16.12.2023, 13:46
@pendejo

Ich bezweifle zwar das das so umgesetzt wurde wie es da drin steht. Aber was da drin steht ist im gegensatz zum Schleppen übers Mittelmeer oder gänzlich offene Grenzen zumindest kein Problemm wenn da z.b. in Punkt 2.d. über die Integrationsfähigkeit auch mitentschieden wird sowie eine Sicherheitsreview der zustdändigen Behörden etc. pp. - Also wenn du das so umsetzen würdest wie es dadrin steht hätte ich zumindest mit diesen 6000Leuten garkein Problem.

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Der aktuelle Umgang mit Flüchtlingen ist zum Großteil über unser Grundgesetz geregelt. Jeder, der es nach Deutschland schafft, profitiert automatisch davon.

Da liegst Du völlig falsch, wenngleich dies ein mittlerweile weit verbreiteter Irrtum ist:

Über das Grundgesetz (Art. 16a) ist lediglich der Status als politisch Verfolgter (=Asyl) definiert. Unter den sog. Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, werden i. d. R. ganze 0,7 bis 2 % pro Jahr als solche anerkannt.

Da Absatz 2 des Art. 16a zusätzlich noch einschränkt "kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." hat genaugenommen so ziemlich keiner dieser Anerkannten tatsächlich einen rechtlicher Anspruch auf Asyl.

Was Flüchtlinge (also vor Krieg und Verfolgung) anbelangt, leitet sich ein möglicher Anspruch auf Schutz aus der Genfer Flüchtlingskonvention ab, die Deutschland 1951 ratifiziert (also anerkannt) hat.
Als Flüchtling wird hier (Art. 1) jemand definiert der "aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" verfolgt wird. Von allgemeiner Gefahr wegen Kampfhandlungen oder Terrorismus ist hier also nicht die Rede, und schon gar nicht von Armut oder sonstigen widrigen Umständen.

Sollte dies zutreffen, gilt jemand erst mal überall auf der Welt als "Flüchtling", allerdings schränkt auch hier Art. 31 Abs. 1 ein, daß ein "Zurückweisungsverbot" nur für solche Flüchtlinge besteht, die "unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihre Freiheit oder ihr Leben im Sinne von Artikel 1 bedroht waren." Das heißt im Klartext, kein Staat ist verpflichtet, Flüchtlinge aufnehmen, die durch mehrere sichere Staaten "geflüchtet" sind.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß rein nach den grundgesetzlichen Bestimmungen und denen der Flüchtlingskonvention wahrscheinlich kein einziger der hier Aufgenommenen einen Anspruch darauf hat. Es handelt sich hier vielmehr um von Deutschland freiwillige und selbst geschaffene Auslegungsbestimmungen.
Eine Änderung der Flüchtlings- und Asylpolitik durch eine andere Regierung würde weder einer Grundgesetzänderung, noch einen Austritt aus der Flüchtlingskonvention bedürfen. Im Gegenteil, sie müßte nur bestehenden Gesetze restriktiver umsetzen.

Aubergine3000 
Fragesteller
 13.12.2023, 10:42

Faktisch bleiben aber die meisten, die es nach Deutschland geschafft haben, hier aus Gründen:

Z.B. klagen sie gegen den Abschiebebescheid, lassen sich krank schreiben, weswegen sie dann nicht ausreisefähig sind, heiraten, "verlieren" ihren Pass, weswegen man nicht mehr sagen kann, wo sie herkamen, geben sich als minderjährig und schutzbedürftig aus, oder sie kommen aus Ländern, die als nicht sicher gelten, weshalb man sie nicht dorthin zurückschicken darf, oder die Herkunftsländer wollen sie nicht zurücknehmen. Manche tauchen auch einfach unter.

Jeder hat bei uns das Recht Einspruch zu erheben und zu klagen, da wir hier einen Rechtssaat haben.

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Sterntaler927  13.12.2023, 23:08
@Aubergine3000

Die kriminellen Aktivitaeten und Tricks, welche von sogenannten Fluechtlingen angewandt werden, um bleiben zu koennen, obwohl sie nicht anerkannt sind, haben allerdings nichts mit einem "Rechsstaat" zu tun sondern mit Rechtsbeugung seitens dieses Staates, welcher solche Methoden erst moeglich gemacht und abgesegnet hat; kontraer zum Anspruch auf die Sicherheit seiner Buerger.

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pendejo  16.12.2023, 00:05
@Aubergine3000
Faktisch bleiben aber die meisten, die es nach Deutschland geschafft haben, hier

Das bezweifle ich nicht. Die AfD (und ich) findet das aber nicht in Ordnung. Und genau da gilt es anzusetzen.

lassen sich krankschreiben

Wer stellt das denn fest? Warum kann das nicht ein Amtsarzt tun, wie das Deutschen (bei Zweifeln) zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit auch zugemutet wird? Warum ist überhaupt bei jemandem, der kein Aufenthaltsrecht hat, der deutsche Staat für dessen Genesung zuständig?

heiraten

Das dürfte, zumindest nach Recht und Gesetz, schwierig sein ohne die nötigen Papiere und mit lediglich einer Duldung:
https://www.juraforum.de/news/asyl-heirat-und-einbuergerung_248407

"verlieren" ihren Pass, weswegen man nicht mehr sagen kann, wo sie herkamen

Und, ist das unser Problem? Wie will denn jemand Nachweisen, daß er Anspruch auf Asyl/Flüchtlingsanerkennung hat, wenn noch nicht mal seine Identität, geschweige denn, wo er herkommt feststellbar ist? Warum muß der Deutsche Staat nachweisen, daß jemand keinen Anspruch hat, und nicht umgekehrt?

geben sich als minderjährig und schutzbedürftig aus

Über die Farce, die mit "unbegleiteten Minderjährigen" (mit grauen Schläfen...) veranstaltet wird, ist schon vor 8 Jahren augiebig berichtet und diskutiert worden, leider ohne Folgen. Mit einer simplen Röntgenaufnahme der Handwurzelknochen und des Kiefers (bein Zahnarzt kräht da kein Hahn danach...) könnte das Alter bis etwa auf ein halbes Jahr genau bestimmt werden. Es wurde sogar von einem Schnelltest (eine Art Scanner des Handwurzelknochens), über den den die schwedische (?) Polizei verfügt, berichtet. Aber dann stellt sich der Chef der deutschen Ärztekammer hin und bezeichnet eine Röngenaufnahme im 21. Jahrhundert als "Körperverletzung", und schon wird das als Unzumutbar akzeptiert, obwohl es hier um erhebliche Privilegien und Mehrkosten von rund 50 000 € pro Person geht, und das Alter wird durch "Inaugenscheinnahme" von irgendwelchen Sachbearbeitern oder Sozialarbeitern bestätigt. Lächerlich!

oder sie kommen aus Ländern, die als nicht sicher gelten, weshalb man sie nicht dorthin zurückschicken darf

Sagt wer oder was? Was das Flüchtlingsrecht dazu sagt, habe ich ja bereits dargelegt. Abgesehen davon: Wenn man davon ausgeht, daß eine Abschiebung (von einem abgelehnten Antragsteller!) nach Syrien oder Afghanistan "weil diese Länder nicht sicher sind" nicht möglich ist, dann heißt das im Umkehrschluss, daß 23 Mio Syrer und 40 Mio Afghanen lediglich hier einreisen müßten, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Weil ihr Land ja nicht sicher ist. Ist das praktikabel?

Manche tauchen auch einfach unter.

Die könnte man spätestens, wenn sie ihr Bürgergeld abheben, schnappen, wenn man das wollte. Traurig genug, daß in Zeiten der digitalen Vernetzung und Biometrie Mehrfachanträge und mehrmalige Einreisen von bereits Abgeschobenen immer noch möglich sind.

Jeder hat bei uns das Recht Einspruch zu erheben und zu klagen

Das ist auch richtig so. Und weiter? Wenn der Einspruch abgelehnt wird, was dann?

da wir hier einen Rechtssaat haben.

Und genau darum geht es:
1. Geltendes Recht überhaupt wieder anzuwenden (die Rechtslage hab ich oben ja erklärt) und
2. zu überprüfen, ob es überhaupt noch zweckmäßig ist.

Jedes Jahr werden zig Gesetze geändert, sogar das Grundgesetz wurde seit 1949 bereits 63 mal geändert. Warum soll das bei diesem für unsere Gesellschaft mittlerweile elementarem Thema (pro Jahr stellt eine Personenzahl in der Größenordnung einer mittleren Großstadt einen Asylantrag) also nicht auch gehen?

Es kann nicht auf Dauer sein, daß negative Entscheidungen innerhalb des Asyl- und Flüchtlingsrecht keinerlei Auswirkungen auf den Betroffenen haben.
Und es kann auch nicht sein, daß Asyl- und Flüchtlingsrecht jegliche Steuerung und Kontrolle von Einwanderung in ein Land aushebeln.

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Aubergine3000 
Fragesteller
 16.12.2023, 00:12
@pendejo
Die AfD (und ich) findet das aber nicht in Ordnung.

Ich auch nicht.

Es kann nicht auf Dauer sein, daß negative Entscheidungen innerhalb des Asyl- und Flüchtlingsrecht keinerlei Auswirkungen auf den Betroffenen haben.

Finde ich auch.

Es hängt aber an unserem Grundgesetz, bzw. sog. Menschenrecht.

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pendejo  16.12.2023, 00:31
@Aubergine3000
Es hängt aber an unserem Grundgesetz, bzw. sog. Menschenrecht.

Eben nicht. Liest Du überhaupt, was ich schreibe?

In meiner 1. Antwort habe ich bereits dargelegt, daß Asylanten nicht das Problem sind. Es handelt sich um ca. 10 - 20 000, die jährlich Asyl erhalten. Und selbst diese sind mit Sicherheit über mindestens ein sicheres Land eingereist, wenn sie nicht gerade mit dem Flugzeug direkt aus ihrem Heimatland kamen.

Und was "Menschenrecht" betrifft: Zeig mir mal in der UN- oder auch der Europäischen Menschenrechtskonvention den Artikel, der freie Einreise für Jedermann, oder freie Wahl des Aufenthaltsortes als Menschenrecht erklärt.
Ja, in Art. 14 steht: "Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen". Dort wird aber nicht näher definiert, was als "Verfolgung" gilt, dort steht nicht "in einem Land seiner Wahl", und davon abgesehen reden wir ja von Abgelehnten.

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Aubergine3000 
Fragesteller
 16.12.2023, 00:34
@pendejo
Eben nicht.

Eben doch.

Sobald sie illegal Deutschland erreicht haben, profitieren sie vom deutschen Rechtsstaat.

Deshalb muss man sie aufhalten, BEVOR sie es nach Deutschland schaffen. Am besten eben schon an den EU-Außengrenzen und genau das ist ja jetzt geplant: Asylverfahren AUßERHALB der EU. Wer abgelehnt wird, darf dann gar nicht erst einreisen.

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pendejo  16.12.2023, 00:39
@Aubergine3000

Eben nicht.

Tatsache ist vielmehr, daß sie von einem "Rechtsstaat", der bei Asylbewerbern sein eigenes Recht weder anwendet, geschweige denn durchsetzt, profitieren, also einem in diesem Bereicht nicht funktionierenden. Und das könnte, bei entsprechendem politischen Willen, ratz fatz geändert werden. Doch der existiert nicht.

Aber wenn die Lösung Asylverfahren außerhalb der EU sind, bitteschön, soll mir recht sein.

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Da kennst du aber die AfD schlecht. Die werden sich ihre Rechtfertigung ggf. auch am Grundgesetz vorbei zurechtibakenieren.

Aber es gibt ein anderes Problem bei der Abschiebung: Es muss ein Land zur Verfügung stehen, das sie aufnimmt. Und da wird es schwierig. Das kann auch die AfD nicht ändern, dass die Herkunftsstaaten einfach nicht bereit sind, ihre Leute zurückzunehmen, weil diese ohne Papiere nach Deutschland kommen und daher keinen Nachweis haben.

Aber das ficht die Wähler dieser Partei nicht an. Sie sind halt leicht zu manipulieren und sind vermutlich tatsächlich so naiv, wobei ich nicht einmal glaube, dass es allein das Flüchtlingsproblem ist, das so viele AfD wählen lässt.

Menschen, die es über sichere Drittstaaten nach Deutschland schaffen, haben kein Recht auf Asyl.

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt.

Würde die AfD die Mehrheit erhalten, würde sie u.a. diesen Passus stärker umsetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wähler der AfD
Aubergine3000 
Fragesteller
 12.12.2023, 23:57
Menschen, die es nach Deutschland schaffen, haben kein Recht auf Asyl.

Faktisch bleiben sie aber, weil sie die Mittel unseres Rechtsstaates nutzen.

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Aubergine3000 
Fragesteller
 13.12.2023, 00:01
@MaxMusterman249

Z.B. klagen sie gegen den Abschiebebescheid, lassen sich krank schreiben, weswegen sie dann nicht ausreisefähig sind, heiraten, "verlieren" ihren Pass, weswegen man nicht mehr sagen kann, wo sie herkamen, geben sich als minderjährig und schutzbedürftig aus, oder sie kommen aus Ländern, die als nicht sicher gelten, weshalb man sie nicht dorthin zurückschicken darf, oder die Herkunftsländer wollen sie nicht zurücknehmen. Manche tauchen auch einfach unter.

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MaxMusterman249  13.12.2023, 00:03
@Aubergine3000

Das meiste davon ist Schummelei. Dort würde die AfD ansetzen.

Zum Beispiel kein Asyl ohne Identifizierung, Verträge mit Herkunftsländern zur Abschiebung, Abschiebehaft bei Fluchtgefahr etc.

Das ganze wäre absolut durch die Verfassung gedeckt.

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Aubergine3000 
Fragesteller
 13.12.2023, 00:06
@MaxMusterman249
Das meiste davon ist Schummelei. Dort würde die AfD ansetzen.

Geht nicht.

Die dürfen in unserem Rechtsstaat klagen. Wenn man nicht zweifelsfrei belegen kann, dass der Flüchtling trickst, was in den allermeisten Fällen der Fall sein dürfte, hat man keine Chance ihn wieder los zu werden. Es sei denn man handelt absichtlich gegen das Grundgesetz und das ist nun mal verboten.

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MaxMusterman249  13.12.2023, 00:07
@Aubergine3000

Klagen können sie ja. Das garantiert ihnen aber auch kein Erfolg, sondern verlängert maximal die Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland.

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Aubergine3000 
Fragesteller
 13.12.2023, 00:13
@MaxMusterman249
Klagen können sie ja. Das garantiert ihnen aber auch kein Erfolg,

Ich habe es doch gerade eben erläutert...

Wenn man nicht zweifelsfrei belegen kann, dass der Flüchtling trickst, was in den allermeisten Fällen der Fall sein dürfte, hat man keine Chance ihn wieder los zu werden. 

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