Laborwerte, die außerhalb der "üblichen" Toleranz liegen, sind grundsätzlich kein zwingendes Ausschlußkriterium. Sie dienen jedoch dem Arzt, der die Tauglichkeitsprüfung durchführt, als Einschätzungskriterium, ob eine dauerhafte Erkrankung bzw. ein Ausschlußkriterium für die zu beurteilende Tauglichkeit oder Tätigket vorliegen kann.
Hierbei hat er selbstverständlich fachlichen Interpretationsspielraum, sonst bräuchte man ja keinen Arzt hierzu. So kann beispielsweise die Tatsache, daß bestimmte Blutwerte außerhalb der Toleranz "für "normale Menschen" liegen, bei Leistungssporlern wiederum völlig normal sein.
Ebenfalls sind die Blutwerte je nach Situation variabel und immer nur eine Momentaufnahme. So sind erhöhte Cholesterinwerte nach einem üppigen Essen ebefalls ganz normal (erhöhte Leberwerte meines Wissens eher nicht, aber ich bin kein Mediziner).
Erhöhte Leberwerte können von einer akuten, aber harmlosen Erkrankung stammen, haben aber häufig längerfristige Ursachen. In Deinem Fall möchte die Ärztin vermutlich zweiteres ausschließen und daher eine weitere Untersuchung. Das ist ihr gutes Recht.
Über das Ergebnis der Untersuchung und ggf. Notwendigkeit von Folgeuntersuchungen (oder auch einem 2. Blutbild nach einer gewissen Zeit), um sich ein fachlich fundiertes Bild Deines Gesundheitszustandes zu machen, entscheidet die Amtsärztin, und nicht ein zuarbeitender Hausarzt. Ich würde daher die geforderte Ultraschalluntersuchung tunlichst beibringen, zumal Du ja, wie Du schreibst, eh nichts zu befürchten hast.