Wäre eine solche Grundgesetzänderung möglich?
Artikel 4 wird folgender Absatz 2a eingeführt:
„Religions- und Glaubensgemeinschaften deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
so könnte man effektiver gegen Hassprediger oder gegen religiöse Ansichten vorgehen, die einer freiheitlichen Gesellschaft und der Gleichberechtigung der Geschlechter Widerspruch stehen.
1 Antwort
Nein, denn dann müsste man auch den Katholizismus verbieten, weil er "der Gleichberechtigung der Geschlechter im Widerspruch steht". Frauen dürfen dort nämlich nicht das Priesteramt ausüben.
Wenn du schon einen solchen Vergleich für eine Verfassungsänderung anbringst, musst du darlegen können, dass nicht nur katholische Priester, auch Frauen Hass predigen können.