Wäre das fremdgehen (TW, sensible Frage)?

6 Antworten

Aus meiner Sicht:

Fremdgehen definitiv, aber keine "echte" Vergewaltigung. Du hast dich ja nur "provisorisch" gewehrt und er hat "dir in die Karten gespielt".

Du hast es nicht als Gewalttat empfunden, sondern es genossen. Ob das allerdings den Tatbestand einer Vergewaltigung (sollte es zum Sex gekommen sein) zunichte macht, müssten Juristen erörtern.


Pipa50  06.05.2025, 21:07

Schöne erotische Geschichte ...

Das, was du beschreibst, könnte als Fremdgehen betrachtet werden, da es die Grenzen und das Vertrauen in einer Beziehung verletzt. Es ist wichtig, solche Themen offen mit deinem Partner zu besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, wäre es gut, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um besser mit deinen Gefühlen und Bedürfnissen umzugehen.

Doch ich als Frau äußere oft den Wunsch in das Sexleben einen weiteren Mann hinzu holen

Das passiert in einer festen Beziehung einfach nicht. Wenn es doch passiert, ist es oft das Ende.

Du hast dafür auch gar nicht die Zeit oder die nerven für eine volle Beziehung zu einem zweiten Mann.

Er ignoriert das und macht einfach weiter. Ich versuche mich provisorisch zu wehren aber wie gesagt, es spielt mir in meine Karten.

Das dürfte übergriffiges Verhalten sein. Es ist mir nicht ganz klar, was er getan hat.

Wäre das jetzt eine Verg.E. Walti./gu.ng oder fremdgehen?

Weder noch. eine Vergewaltigung ist nur erzwungener Sex. Und von Sex war nicht die Rede.


Inkognito-Nutzer   04.03.2025, 14:11

Es ging um einen Dreier der beim Partner angesprochen wurde.

Es ging schon um Sex…

in meinen Augen wäre das Fremdgehen. Und noch dazu eine üble Fantasie. Die Vorstellung, Frauen würden bei einer Vergewaltigung Lust empfinden und nur so tun, als ob sie sich wehren, entspringt wohl einem kranken Männerhirn.

Wäre das jetzt eine Verg.E. Walti./gu.ng oder fremdgehen? Weil ich hab mich ja theoretisch gewährt so wie ich konnte.

Es geht doch nichts über Phantasien. 😉

Wurde Deine Phantasie erfüllt, wäre es - zumindest für Dich - keine Vergewaltigung. Diese Frage würde sich für Dich mit Sicherheit nicht stellen.