Ursprüngliche Besitzer wollen katze zurück?
Guten Tag und zwar habe ich eine allgemeine Frage und zwar.
Einer Freundin von und wurde ein Kitten geschenkt, die sie an uns weiter verschenkt hat, da sie für sie nicht aufkommen konnte und erst ins tierheim brinhen wollte . Die Katze lebt sich jetzt bei uns ein und war gestern auch beim Tierarzt mit uns. Jetzt melden sich die ursprünglichen Besitzer und wollen das Kitten mit der Argumentation, sie wurde ja unserer Freundin geschenkt und nicht uns zurück. Sonst würde sie zur Polizei gehen.
Die Katze war bei den ursprünglichen Besitzern nicht mal beim Tierarzt.
Was ist da rechtens?
Uns geht es um das Wohl des Tieres.
Gibt es einen Vertrag
Nein, nichts schriftliches. Es wurde nur nochmal bestätigt, dass die Katze an unsere Freundin verschenkt wurde via Nachricht.
Ihr braucht davon Screenshots
Haben wir:)
9 Antworten
Meines Wissens handelt es sich um eine Schenkung.
Mit verschenkten "Sachen" kann der Beschenkte verfahren, wie es ihm beliebt.
Ich kann auch in mein Geschenk tausende Löcher bohren, auch wenn das bei einem Laptop unklug ist, aber der Schenkende kann da nichts machen, außer die Freundschaft kündigen.
Hallo Du,
wenn das Tier einen Impfausweis hat und dieser in deinem Besitz ist und, wenn deine Katze gechipt und auf dich registriert ist, sehe ich keinerlei Schwierigkeiten, dass da irgendwer dir deine Katze wegnehmen können sollte.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Einen Vertrag gibt es wahrscheinlich nicht. Mit der Schenkung ging die Katze in den Besitz deiner Freundin über. Diese hat sie dann weiter verschenkt. Da es keinen Vertrag gibt, wird an dieser Situation nichts mehr zu ändern sein. Also lass die Dummköpfe ruhig zur Polizei gehen.
Super, vielen Dank! Da bin ich beruhigt. Alles was ich möchte ist, dass es der Katze gut geht. Sie hatte genug Stress.
Es gibt doch einen Vertrag. Zumindest einen mündlichen. Und eben deswegen ist die Schenkung ja gültig.
Die nicht Weitergabe von Eigentum ist aber nicht zulässig in Verträgen.
Wenn man jemandem etwas schenkt verliert man jegliches Recht an diesem Objekt und was damit passiert.
Besonders bei Tieren ist das üblich das der alte Besitzer sich durchaus das Recht einräumt das Tier selber zurück zu bekommen wenn der neue Besitzer es abgeben will / verkaufen will . Die alte Eigentümerin wird hier bestimmt soetwas vor Gericht behaupten. Letzlich kann Sie es aber schlecht beweisen, deshalb kann hier niemand sagen ob die alte Besitzerin das Gericht überzeugen kann oder nicht.
Was du meinst ist ein Vorkaufsrecht. Und dieses muss vertraglich festgehalten werden. Wenn die alte Besitzerin dies nicht beweisen kann, sieht es schlecht für sie aus.
Wobei sich bei mündlichen Verträgen der Inhalt ja immer total super und einfach nachweisen lässt. Da kann dann jeder alles behaupten.
Wer nicht beweisen kann, der kann im Normalfall auch niemanden überzeugen. Und in dem Fall käme es sogar noch darauf an, ob es sich hier um eine seriöse und anerkannte Züchterin handelt, oder einfach um jemanden der zufällig einen Wurf Katzen hatte.
Das sieht für die ursprüngliche Besitzerin ganz ganz schlecht aus. Das mit der Anzeige dürfte ohnehin eine leere Drohung sein.
Klar Anzeige ist natürlich Quatsch. Es ist ein reines Ziviles Ding. Und ja natürlich ist die Chance der Erstbesitzerin nicht hoch das diese das Gericht überzeugen kann das eine Rückgabevereinbarung oder eine Ähnliche Vereinbarung in diese Richtung getroffen wurde. Klar kann eine Züchterin sowas überzeugender Rüberbringen als jemand der die Katze eigentlich nur los werden wollte. Ein 100 Prozentiger Fall ist es aber trotzdem nicht.
Ist sowieso schon mal sehr merkwürdig, dass die das Kitten überhaupt zurück haben möchte.
Besonders bei Tieren ist das üblich das der alte Besitzer sich durchaus das Recht einräumt das Tier selber zurück zu bekommen wenn der neue Besitzer es abgeben will / verkaufen will
Was in den allermeisten Fällen rechtlich keinerlei Relevanz hat. Es kann ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, aber das gilt dann auch nur beim Verkauf des Tieres, nicht wenn es verschenkt wird.
Doch genau das kann auch bei verschenken vereinbart werden. Genausowas kommt auch oft genug vor. Wie kommst du ( und einige andere hier ) darauf das es sowas nicht gibt? Natürlich kann man auch ans schenken Bedingungen knüpfen. Die Erstschenkerin wird nur Schwierigkeiten haben zu beweisen, dass Sie irgendwas vereinbart hat wenn dies so gewesen sein soll.
Wenn von der Ursprünglichen Besitzerin nicht klar das Weiterverschenken ausgeschlossen wurde oder klare Absprachen getroffen wurden die eine Weitergabe nicht gestatten gilt geschenkt ist geschenkt.
Es kommt also genau darauf an was bei der ersten Schenkung im Wortlaut gesagt wurde.
Sie kann also mit der richtigen Argumentation durchaus vor einem Gericht Recht bekommen, aber die Chancen sind für Sie gering.
Die Polizei hat damit nichts zu tun, das ist ein rein Zivilrechtliches Ding.
was bitte schön wird bei einer Schenkung denn abgemacht? Ich habe noch nie gehört das deswegen Verträge gemacht werden. Dieses wird erst gar nicht vor Gericht landen. Es ist ein bischen wie bei Ebay,gekauft wie gesehen oder so ähnlich.
Ja dann mach dich mal schlau . Es ist durchaus üblich Dinge unter Bedingungen zu verschenken. Bei Haustieren ist es auch durchaus so das die Vorbesitzer sich das Rückkaufrecht einräumen oder eben auch die Rückgabe des Tieres wenn man dieses nicht mehr selber haben will.
Der Erstbesitzerrin wird es nur schwer diese eventuelle Mündliche Vereinbarung (mündlicher Vertrag) zu beweisen.
mündliche Verträge gibt es nicht,nur schriftlich. Das mag in Fernost oder Türkei so gehen,wir sind aber nicht gepolt wie auf einem Basar mit Handschlag
Das meinst du jetzt nicht wirklich ernst oder? https://www.anwalt.de/rechtstipps/muendlicher_vertrag
aha....und wenn kein Zeuge dabei ist dann kannste es knicken
Du solltest mal an einer echten Zivil- Gerichtsverhandlung teilnehmen , als Zuschauer.
Da wirst du dann sehen wie ein Gericht die Fakten wertet wenn es keine Zeugen gibt. Glaubwürdigkeit ist nur ein Faktor.
Das alles bestimmt nicht wegen einer Katze. Das ganze würde anders bei Artgeschützten Tieren wie Reptilien aussehen. Da musst du sogar bei Verschenkung einer Schildkröte aufgrund von Papieren und Ausweisen den Behörden Bescheid geben. Verschenken ohne alles,ohne Papiere wäre illegal. Ich muss dich enttäuschen,ich war schon vor Gericht,nicht als Zuschauer. Als Angeklagter. Ich bin wegen Notwehr freigesprochen worden.
Falsch, mündliche Verträge schliesst man tagtäglich sogar sehr viele ab. Beispielsweise jedesmal, wenn du zum Bäcker gehst und ein Brötchen kaufst hast du konkludent einen mündlichen Kaufvertrag nach BGB abgeschlossen indem du das Brötchen geordert hast.
Der Vertragsschluß per Handschlag ist ausdrücklich gesetzlich geregelt und selbstverständlich zulässig.
Deswegen hab Ich ja auch betohnt das du mal an einem Zivilprozess teilnehmen solltest. Da gibt es Unterschiede und nicht sowas wie " Im Zweifel für den Angeklagten" . Vor einem Zivilgericht kann man auch wegen nichtigkeiten Ziehen und definitiv auch wegen Dingen die angeblich geschenkt wurden. Klar das man in manchen Dingen erst an einen Schiedmann verwiesen wird oder manches abgelehnt wird aber so Fälle bei denen es um Tiere und verkaufen / Schutzverträge / Verschenken etc geht gibt es immer.
mit solch fisselfassel habe ich mich mein Leben nicht abgegeben. Ich habe in meinem Leben Verträge nur schriftlich geregelt,den Handschlag benutze ich nur zum begrüßen und alles andere komplizierte gehe ich aus dem Weg. Ganz einfach. Wir lästern oft über die USA und ihre Gesetze.Aber in wirklichkeit ist es in D noch schlimmer.....
wegen nichtigkeiten vor Gericht? Meistens ist es so das man eine Geldstrafe zahlen muss und das Verfahren,was auch immer,wird eingestellt. Vor ca. 25 Jahren habe ich in einem Industriegebiet(Nebenstraße) eine Probefahrt mit einem Motorrad gemacht,200m hin,200m zurück. Meine dummheit war das ich keinen Helm aufhatte und das schwere Moped war nicht angemeldet. Zu meinem Pech war plötzlich die Polizei hinter mir und folgte in die Werkstatt. Reden hin und her. Die haben mich 6 wochen warten lassen um mir mitzuteilen das das Verfahren wegen Geringfügigkeit und einer Geldbuße von mehreren hundert Euro eingestellt wird. Normalerweise hätte ich bis 7 Punkten bekommen können,dieses passierte nicht wegen der Geldbuße. Die(Justiz?) haben mein Leben durchgecheckt,ob schonmal solche Vergehen vorlagen,Vorstrafen ect., Da nichts vorlag,auch nicht ein Punkt bis heute nicht und ich nicht direkt am öffentlichen Verkehr teilgenommen habe und es nur eine popelige Seitenstraße war,wurde dieses bewertet. Und jetzt willst du mir nachweisen das man wegen z.b dem Gedöns mit einer Katze,einem Hasen oder Hamster vor Gericht gezogen wird? In meinen augen haben die Gerichte dafür überhaupt keine Zeit,never,früher wie heute nicht.
Du verstehst leider immernoch nicht den Unterschied zwischen einem Straf- und einem Zivilgericht. In einem Zivilgericht streiten sich 2 Parteien , wer hat Recht und wer hat Unrecht. Das Unparteiische Gericht wird dann eine auf unseren Rechtsstaat bezogene Entscheidung fällen an die sich beide Seiten halten müßen.
Und genau um solche Dinge wie mit der Katze hier, werden durchaus vor Gericht geklärt. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koblenz-13s4120-haustier-katze-eigentum-schenkung-herausgabe-tier-impfpass-besitz-mitbesitz/
Für die Leute wie dich welche mir immer noch nicht glauben wollen habe Ich auch noch genau das passende Urteil eines Gerichts gefunden was durchaus Paralelen zu dem Fall der Fragestellerin hat :
https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_275-C-143723_Streit-um-Chihuahua-Keks.news34006.htm
Hast du den Impfausweis? Oder gibt es gar keinen? Wenn nicht, dann anlegen lassen.
Ist das Katzenjunges gechipt und registriert? Wenn nicht, nachholen.
Noch keinen Impfpass, wir waren gestern beim Tierarzt. Sie soll erst in zwei Wochen nach der entwurmung geimpft werden.
Mach mit deiner Freundin/bekannten wo ihr das Tier her habt, einen Schutzvertrag oder Schenkungsvertrag .... wie auch immer.
Dann bist du erst einmal raus und diese Erstbesitzerin muss sich mit deiner Bekannten "rumschlagen".
Es ist deine Katze, Punkt.
Ich sehe es so, dass die Katze eich gehört.
Ob das Tier eigentlich deiner Freundin geschenkt wurde, spielt keine Rolle. Es sei denn es wurde schriftlich festgehalten, dass die Katze an die Virbesitzer zurückgegeben werden muss, wenn deine Freundin sie nicht haben will / halten kann.
Wenn deine Freundin i.was schriftlich hat oder noch besser ein Vertrag, dann lass dir das alles geben / kopieren.
Mit dem "verschenken", haben die Vorbesitzer ALLE Besitzrechte abgegeben. Ich denke auch nicht, dass die Polizei da etwas machen wird.
Im Zweifelsfall musst du halt nen Anwalt einschalten
Auch ein Mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.