Unterhaltsvorschuss eingestellt?
Hallo
ich frage für eine Bekannte sie bezieht Bürgergeld ihre Tochter ist 14
weil sie nicht auf 600 Euro kommt mit dem Bürgergeld soll der Unterhaltsvorschuss eingestellt werden.
zahlt dann das Jobcenter den regelbedarf für das 14 jährige Kind ?
Weil es fehlt ja dann der Mutter der Vorschuss weg.
3 Antworten
Diese Regelung gilt bereits ab der Vollendung des 12 Lebensjahres !
Hat das Elternteil bei dem das oder die Kinder leben und gemeldet sind nicht min. 600 Euro Bruttoeinkommen oder das Kind selber könnte seinen Bedarf im Haushalt der Mutter nicht aus eigenem Einkommen inkl.des Unterhaltsvorschusses decken, besteht kein Anspruch mehr darauf.
Dann wäre bei Bedarf natürlich dann das Jobcenter zuständig, da würde das anrechenbare Einkommen des Kindes, also auch das Kindergeld von derzeit 255 Euro auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Der ungedeckte Bedarf würde dann entsprechend durchs Jobcenter aufgestockt.
Das ist der derzeitige Regelbedarf für Kinder ab 14 bis 17 Jahre, dazu kommt aber min.noch der Kopfanteil der Warmmiete, wie ich bereits erklärt habe.
Wenn das Kind außer Kindergeld von derzeit 255 Euro kein weiteres Einkommen hat, dann würde nur das Kindergeld in Abzug gebracht.
Denn Du selber könntest auch mit evtl. Einkommen deinen Bedarf nicht decken, also mit Erwerbseinkommen, denn darauf hättest Du ja noch Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll die vom Nettoeinkommen abgezogen würden.
Müsstest dann ja auch min.auf 600 Euro Brutto kommen und dann hätte man den Unterhaltsvorschuss ab der Vollendung des 12 Lebensjahres nicht abgelehnt.
Geht nicht um mich. Sondern um eine Bekannte.
sie erhält nur Kindergeld für ihre Tochter ( 14)
und die Bekannte erhält 574 Euro Bürgergeld.
darum fragte ich was sie am Ende jetzt konkret raus bekommt. Im Endeffekt steht sie ja ohne den Unterhaltsvorschuss schlechter da als mit. Weil das Jobcenter ja gar nicht soviel zahlt für das Kind wenn ich das richtig verstanden hab
Spielt doch keine Rolle, selbst wenn es nicht um dich geht, aber die Erklärung sollte ja dennoch verständlich sein !
Sicher hätte sie mit Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt vorerst mehr, wenn man das Kindergeld von 255 Euro + 394 Euro Unterhaltsvorschuss addiert.
Dann käme man auf 649 Euro, dass ist der Mindestunterhalt nach Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle.
Zieht man davon aber den derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter für das Kind von 471 Euro ab, blieben für den Kopfanteil der Warmmiete für das Kind rein rechnerisch nur noch 178 Euro übrig.
Die Mutter ist also im Endeffekt mit Bürgergeld besser gestellt, denn sie wird bei 2 Personen ja wohl mehr als nur 356 Euro für die Warmmiete zahlen.
Als Alleinerziehende steht ihr für das minderjährige Kinder ja auch noch der Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 % ihres Regelbedarfs zu, also von derzeit 563 Euro Regelbedarf für die Mutter zusätzlich noch 12 % davon.
Hat die Mutter also selber kein Einkommen, stünde ihr selber derzeit min. 563 Euro Regelbedarf + 12 % Alleinerziehenden Mehrbedarf + 50 % von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zu.
Für die Tochter derzeit 471 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, abzüglich 255 Euro Kindergeld + die andere Hälfte der Warmmiete, wenn sie 2 Personen im Haushalt sind.
Wenn Mama bürgergeld bezieht, dann WÄRE es rein theoretisch so, dass das Jobcenter sagt: "Das Kind bekommt Unterhalt" also zahlen wir nur den Regelsatz für Mama.
Jetzt ist es aber nun so, dass die Familienkasse MIT RECHT sagt! Wir sind die letzte Instanz. d.h. wenn KEIN anderer zuständig ist, zahlen wir.
Jetzt ist es natürlich so: Unterhaltsvorschuss ist Vorschuss. das bedeutet, wird nur gezahlt, wenn es eine Chance gibt, das Geld zurück zu erhalten. und die gibts nur, wenn der zurückbleibende Partner auch Ansprüche hat.
Das also setzt vorraus, dass der Vater bekannt ist.
Dem entsprechend kann es duchaus sein, dass das Jobcenter der Mama entsprechend druck macht, ihrerseits Druck zu machen, dass Unterhalt gezahlt wird. oder zumindst der unterhaltspflichtige Partner darlegt, dass er nicht leistungsfähig ist.
Das war ja jetzt so gar nicht meine Frage.
Ich wollte wissen ob das Jobcenter jetzt den regelbedarf fürs Kind zahlen muss.
und wenn ja wieviel
Also würde sie 471 Euro bekommen ? Ohne Abzüge ?
wenn das Kind 14 oder älter ist ja, dann hat die Mama aber auch so wie so kein Anrecht mehr auf Unterhaltsvorschuss, den gibts nur bis 12
Was wird denn da abgezogen?! Und ja das Kind ist 14
Das ist so pauschal nicht korrekt !
Unterhaltsvorschuss kann es bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres geben, nur muss ab der Vollendung des 12 Lebensjahres eine Voraussetzung erfüllt werden.
Entweder muss das Elternteil bei dem das Kind lebt und gemeldet ist im Monat min. 600 Euro Bruttoeinkommen haben oder das Kind kann seinen Bedarf nach dem SGB - ll unter derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter inkl. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss selber decken.
Wenn die Mutter ihren eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, dann würde ihr für das Kind min.diese derzeit 471 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zustehen.
Dazu min.noch der Kopfanteil von der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person und der käme dann min.noch zum Regelbedarf für das Kind dazu.
Kindergeld von derzeit 255 Euro würde bei minderjährigen Kindern im Regelfall voll mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet, wenn es nicht noch anderes anrechenbares Einkommen hat.
Der Regelbedarf kommt dann vom Jobcenter, ja genau.
Ist das dann genau soviel wie beim Unterhaltsvorschuss ???
Das ist dann insgesamt der Bürgergeld-Bedarf für die jeweilige Altersstufe - Kindergeld bleibt angerechnet.
Also 471 der Bedarf minus 255 Euro Kindergeld ?
Genau. Plus Mietanteil. Plus Bildung und Teilhabe (läuft bei uns übers Jobcenter mit, ist aber nicht überall so).
Das kann man nicht sagen, ohne die komplette Situation zu kennen.
Also 471 Euro minus 255 Euro Kindergeld ?