trans in der schule u18 ohne eltern?


17.04.2024, 19:22

PS: Meine Eltern wissen davon (seit 2 jahren) also es geht nicht ums geheimhalten. Außerdem geht es eben nur um den Namen mit dem Lehrer mich aufrufen etc keine Dokumente👌

5 Antworten

Ich weiß von einem Klassenkameraden, dass er das den Lehrern und der Klasse gesagt hat, ohne dass seine Eltern das wussten. Er hat dann einfach dem Lehrer gesagt, seine Eltern sollen das nicht wissen, und dann ging das, also er wurde dann halt von allen Lehrern und den Schülern anders angesprochen. (war aber in der 12. oder so also er war ca. 17)

Trotzdem kann man natürlich auch einen Lehrer erwischen der damit vielleicht zu den Eltern geht...kommt halt auf den Lehrer an.

Natürlich kannst du jederzeit andere Leute bitten, dich mit einem anderen Namen anzusprechen. Unter Freunden nutzt man vielleicht Spitznamen, im Internet nutzt man meist Pseudonyme, im Englisch-Unterricht haben wir damals von unserem Lehrer einen englischsprachigen Namen zugewiesen bekommen; ist also eigentlich etwas völlig übliches. Und wenn du von deinen Lehrpersonen gerne mit einem anderen Namen angesprochen werden möchtest, dann bitte sie einfach darum. Kann sein, dass da nicht alle mitgehen, aber die meisten werden das vermutlich respektieren.

Sollten das deine Eltern mitbekommen und sich bei den Lehrpersonen darüber beschweren, dann kann es gut sein, dass sich deine Eltern die Frage gefallen müssen, warum sie die freie Entfaltung deiner Persönlichkeit derart beschränken wollen. Wie deine Eltern dagegen vorgehen wollen, weiß ich erst recht nicht.

Hey, als ich mich damals in der Schule geoutet habe, wollten die Lehrkräfte auch eine schriftliche Bestätigung meiner Eltern haben. Fand ich schon damals lächerlich, weil es dafür rechtlich gesehen halt keine Begründung gibt - Spitznamen müssen ja schließlich auch nicht erst von den Eltern abgesegnet werden!

Mittlerweile habe ich aber auch schon öfter mitbekommen, dass die Lehrkräfte nicht mehr so sehr darauf beharren. Ich würde es an deiner Stelle einfach mal deine Lehrer:innen darauf ansprechen oder dich ansonsten vielleicht auch erst an die Schulleitung oder ähnliche Personen wenden. Eventuell gab es ja in den letzten Jahren schon mal eine trans* Person an der Schule und man kann dir sagen, wie man bei dieser vorgegangen ist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst bisexuell und trans

Schwierig.

Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein. Beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ab 14 Jahren müssen bei der Änderungserklärung mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 SBGG selbst erklären, dass sie beraten sind. Zusätzlich finden sich in § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 SBGG Beispiele möglicher Beratungsstellen.

https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/queeres_leben/selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung/faq_selbstbestimmung_node.html

An deiner Stelle würde ich mal mit einem Vertrauenslehrer sprechen.

emyness  17.04.2024, 17:46

Es geht nicht um irgendwelche Dokumente, sondern lediglich um die Anrede innerhalb der Schule.

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GoriIIa  17.04.2024, 17:59
@emyness

Naja, warum lässt er dann nicht gleich seinen Namen ändern?

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IsaJea  17.04.2024, 18:38
@GoriIIa

Lies die Frage des FS bitte nochmal durch. Überlege dann bitte wo es zu Problemen kommen könnte wenn der FS die Namenänderung angehen möchte.

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Du kannst deine Lehrer auf jeden Fall fragen. Deine Eltern können denen das ja schlecht verbieten, wie sollen sie das auch mitkriegen? Würde es aber nur machen wenn du den Lehrern sicher vertrauen kannst dass sie nicht zu deinen Eltern gehen.

LePetitGateau  17.04.2024, 16:03

Lehrkraft ruft an "Sie, ihr Kind hat, ist das für sie eigentlich so ok"?

Doch die Eltern haben tatsächlich das Recht sowas bei Minderjährigen zu untersagen. Klingt verrückt, ist aber so. (bzw ANDERSHERUM, die Eltern haben das Recht darauf zu bestehen, dass ihr Kind von den Lehrkräften beim eingetragenen Namen gerufen wird). Bei Mitschülern siehts natürlich anders aus

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KarlKlammer  17.04.2024, 16:33
@LePetitGateau

Finns Grundrechte dürften hier deutlich höher zu gewichten sein als die Interessen der Eltern.

Die Schule hat praktisch keinen Spielraum auf Verlangen der Eltern Finns Grundrechte vorsätzlich zu missachten.

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LePetitGateau  17.04.2024, 16:48
@Lamanini

Solange ein Familiengericht nichts anderes sagt, benötigt sowas die Zustimmung der Eltern

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LePetitGateau  17.04.2024, 16:48
@KarlKlammer

Solange ein Familiengericht nichts anderes sagt, benötigt sowas die Zustimmung der Eltern. Denn das sieht das Selbstbestimmungsgesetz EXAKT so vor

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KarlKlammer  17.04.2024, 17:01
@LePetitGateau

Das SBGG ist erstens nicht in Kraft. Zweitens hättest du im Gesetzgebungsverfahren in einer Stellungnahme des Deutschen Juristinnen Bundes lesen können:

Der djb merkt zudem an, dass die Eintragung des korrigierten Geschlechtseintrags und der geänderten Vornamen in systematischer Hinsicht – anders als im Entwurf auf Seite 34 missverständlich formuliert – deklaratorisch ist. Die Eintragungen in den Personenstandsregistern ändern die Rechtslage nicht, sondern bilden sie nur ab bzw. spiegeln sie (sogenannte Spiegelfunktion des Personenstandsrechts).[22] Anders als etwa die Eintragungen im Grundbuch sind sie gerade nicht konstitutiv, weswegen nach § 54 Abs. 3 PStG auch der Nachweis der Unrichtigkeit einer Eintragung zulässig ist.[23] Materiell kommt es daher allein auf die Abgabe der Erklärung mit Eigenversicherung an. Dies ist der Regelungsgehalt von § 2 SBGG-E, der die bisherigen materiellen Voraussetzungen des TSG bzw. § 45b Abs. 1 PStG ersetzt. Die Eintragung in die Personenstandsregister ist – das sieht der Entwurf selbst auch nicht vor – keine materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Erklärung, vielmehr besteht bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen ein Anspruch auf Eintragung. Den Standesämtern steht daher kein Ermessensspielraum bei der Eintragung zu.

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st23-16

Kurz: Wenn Finn der Schule erklärt, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und sich seiner selbst bewusst ist; dann ist das diese Menschwürde deren Schutz das höchste Gut in diesem Staat ist. Finns Grundrechte erstarken nicht erst durch einen Registereintrag.

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emyness  17.04.2024, 17:53
@LePetitGateau

Das anders angesprochen werden benötigt weder die Einverständnis der Eltern, noch irgendein Familiengericht. Es geht nicht um eine Änderung irgendwelcher offiziellen Dokumente.

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