Trans und Deathname auf Schulcomputer?

3 Antworten

Naja, da dein Name und Personenstand noch nicht offiziell geändert wurde, kannst du nicht mit dem Offenbarungsverbot argumentieren, da dies Bestandteil des TSG ist, das du ja nicht durchlaufen hast.

Rechtlich gesehen ist es aber tatsächlich so, dass beispielsweise in Schulcomputern nicht der Name aus dem Perso stehen muss. Im Grunde genommen kann da alles stehen, solange die Informationen dennoch eindeutig der betreffenden Person zugeordnet werden können. Der rechtlich aktuelle Name muss nur auf offiziellen Dokumenten wie bspw. dem Personalausweis oder Reisepass stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst bisexuell und trans
Aki629falsuch 
Fragesteller
 25.04.2024, 14:45

Danke. Ja ich kann eindeutig damit identifiziert werde da die Lehrer alle Bescheid wissen. Ich werde das mal bei der Schulleitung ansprechen.

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KarlKlammer  25.04.2024, 15:03
@Aki629falsuch

Stell am besten einen Antrag, dass das entsprechend geändert wird.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss die Schule diese Ablehnung begründen. Dabei muss eine Güterabwägung vorgenommen werden.

Generell gilt, deine Grundrechte wiegen höher als irgendwelche Gesetze, die sich dein Lehrer aus dem Hintern gezogen hat.

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Leg das hier bitte Deinem Lehrer, Deiner Schulleitung vor

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/Literatur/Literatur_Bildung/Name_Trans_Studierende.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Hier wird zwar von einer Hochschule gesprochen, das kann aber definitiv auch für "normale" Schulen gelten.

II. Verwendung des gewählten Namens in hochschulinternen Angelegenheiten In internen Angelegenheiten kann die Hochschule ohne rechtliche Bedenken den selbst gewählten Namen einer trans*Person anstelle des amtlichen Vornamens verwenden. Hierzu zählen alle Angelegenheiten, die innerhalb der Hochschule bleiben und keine Außenwirkung entfalten sollen, etwa die Anrede in E-Mails, die Immatrikulation oder Führung von Hochschulunterlagen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Hochschule befugt, in Richtlinien und anderen Verwaltungsvorschriften ihre internen Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Verwaltungsvorschriften bedürfen keiner gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, sind aber auch nur innerhalb der Hochschule rechtlich bindend. In diesem Rahmen kann die Hochschule auch Handlungs- und Ausführungsvorschriften hinsichtlich der Ansprache von trans* Studierenden entsprechend derer empfundenen Geschlechtsidentität erlassen. 

Gesetzliche Vorschriften, die einem solchen Vorgehen entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Vielmehr ist eine trans*Person grundsätzlich befugt, auch vor bzw. ohne gerichtliche Namensänderung unter dem selbst gewählten Namen aufzutreten und sich mit diesem Namen anreden zu lassen. Dies gilt sowohl mündlich als auch schriftlich und auch außerhalb des privaten Bereichs. Eine Rechtspflicht zur Führung des amtlichen Namens besteht nur in bestimmten Lebensbereichen. So ist eine Person etwa verpflichtet, der zuständigen Behörde oder einem zuständigen Amtsträger / einer zuständigen Amtsträgerin den gesetzlich geführten Namen anzugeben (§ 111 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz). Dabei geht es vor allem um Identitätsfeststellungen durch die Polizei. Daneben besteht die Pflicht, als Zeug_in vor Gericht den amtlichen Namen anzugeben (§§ 153 ff. StGB). Auch muss ein Bankkonto unter dem amtlichen Namen geführt werden (§ 154 Abgabenordnung). Diese Vorschriften berühren aber in aller Regel nicht hochschulinterne Angelegenheiten. Da es in Deutschland gerade keine starre Pflicht zur Namensführung gibt, bleibt außerhalb der speziellen Vorschriften zur Namensführungspflicht Raum für individuelle Gestaltung.  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nun hat der zuständige Lehrer aber gemeint dass es Gesetzlich so wäre dass mein früherer Namen der (noch) im Perso steht da stehen muss und dass er dass nicht ändern kann/will. Er meinte dass das so geregelt ist das auf Schulcomputern im System der "richtige" Name stehen muss 

Das ist gelogen, sowas existiert nicht.

Frag mal die Schulleitung, bei mir waren sie immer relativ entgegenkommend bei sowas.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst MtF
Aki629falsuch 
Fragesteller
 25.04.2024, 14:51

Okay dankeschön.

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