Geschlecht durch Selbstbestimmungsgesetz "streichen" und trotzdem trans sein?

3 Antworten

Für eben solche Fälle, wenn man zb zuerst dachte, man sei nichtbinär und später sagt, man ist doch binär trans - oder auch andersrum - ist ja die Sache gedacht, das man nach einem Jahr Frist nochmal was ändern kann.

Und, wenn es um die Krankenkassen geht: Die haben bisher auch haufenweise Anträge auf Kostenübernahme für Geschlechtsangleichende Maßnahmen bewilligt, bei denen ein maskuliner Name und 'Herr XY' stand, wenn eben die medizinischen Maßnahmen vor der rechtlichen Änderung kamen. Wie es bei den meisten war, auch international, da viele Länder verlangen, das man medizinische Maßnahmen gemacht haben muss, bevor man rechtlich etwas ändern darf.

Also, wenn nichts übernommen wird, sollte es nicht daran liegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bisexuell und nichtbinär & kenne viele andere 'Queere'.

Du kannst auch als trans Frau den Eintrag streichen lassen, das sagt ja nix aus.

Und nein, es würde dich nicht behindern, diese Prozesse hängen nicht voneinander ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst MtF

Möglich sind „weiblich“, „männlich“, „divers“ und „keine Angabe“.

Die Änderung im Personenstandsregister beeinflusst nicht eine medizinische Behandlung und eine körperliche Transition.