Trans neue Schule Name ändern?

4 Antworten

Also ich persönlich würde es schon hleich bei der Anmeldung ansprechen.

Bei mir war es so, dass ich nie die Schule gewechselt habe (außer von Grundschule auf die weiterführende Schule) und somit kannten mich alle schon unter meinem deadname. Meine Mutter hatte da dann mit meinem Klassenlehrer darüber gesprochen und er hat es dann auch anderen Lehrkräften mitgeteilt und auch der Schulleitung. Auf meinen Wunsch hin hatte er es auch meiner Klasse erzählt. Somit bekam ich Zeugnisse mit meinem Namen drauf und wurde auch nur noch so genannt (das war noch ein paar Jahre vor der Namensänderung). Bei mir wurde es allerdings auch einfach sehr gut aufgenommen die Schulleitung hatte sogar eine Transfrau eingeladen, welche meinen Lehrer und die Schulleitung und auch mich etwas aufgeklärt hat mit einer Präsentation da waren auch kleine Filme dabei über Transpersonen und an sich war meine Schule da sehr offen und hatte gar keine Probleme damit.

Es kann aber natürlich auch sein, dass es auf anderen Schulen anders ist und sie nur den Namen nehmen, welcher auch auf deinem Ausweis steht, aber ich würde an deiner stelle schon gleich bei der Anmeldung darüber informieren damit es später leichter word und sich nicht erst all deine Lehrer umgewöhnen müssen. Anfangs kann es ja auch öfter mal noch vorkommen, dass der falsche Name genannt wird und dieses Problem hättest du eben nicht, wenn sie schon hleich nur deinen Namen nutzem würden und deinen deadname eventuell gar nicht erfahren würden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Trans ftm

hey,

ich würde es wahrscheinlich, wenn du schon die Gelegenheit dazu hast, auch bei Anmeldung dazu sagen, in der Hoffnung, dass bei Vorstellung/Aufrufen am ersten Schultag nicht dein deadname genannt wird. Natürlich musst du zusätzlich bei deiner Anmeldung deinen deadname nennen, einfach weil die den brauchen, der rechtlich gilt. Das spielt ja aber im Klassenzimmer keine Rolle mehr.

Trotzdem solltest du es dann natürlich nochmal sagen, am besten vor der Stunde den Lehrer*innen, damit sie dich richtig ansprechen, und deinen Mitschüler*innen würde ich vermutlich erstmal garnichts sagen, da diese dein deadname ja auch garnichts angeht.

Sag denen einfach deinen richtigen Namen & fertig :)

Das wird bestimmt gut ablaufen, & lass dich nicht unterkriegen <3 Viel glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich bin selber queer, und kenne mich gut aus🏳️‍🌈

Besprich das mit den Verantwortlichen an der Schule und mit den entsprechenden Lehrern. Idealerweise im Vorfeld... bitte ggf. bei der Anmeldung um einen Termin um das persönlich besprechen zu dürfen o.ä.

Anmelden wirst du dich aber mit deinem amtlichen Namen müssen, auf den auch deine entsprechenden Dokumente wie z.B. Zeugnisse ausgestellt werden. Und ob deine Lehrer sich an deine Wünsche halten ist letztlich auch deren Entscheidung.

Lamanini  15.02.2024, 09:14
auf den auch deine entsprechenden Dokumente wie z.B. Zeugnisse ausgestellt werden

Muss nicht.

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BeviBaby  15.02.2024, 09:14
@Lamanini

Klar... jeder stellt gerne wertlose Zeugnisse aus...

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Lamanini  15.02.2024, 09:18
@BeviBaby

Und es ist auch nicht wertlos, aber ein Zeichen des Respektes und der Würde. Klar, für manche schwer vorstellbar.

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BeviBaby  15.02.2024, 09:28
@Lamanini

Ein Zeugnis hat die Funktion (Auch wenn das für dich schwer vorstellbar sein mag) zu zeigen, dass eine bestimmte Person bestimmte Leistungen erbracht hat.

Und diese Person ist nunmal offiziell Marie Müller und nicht Lysander Tyssen Müller. Wenn Marie Müller im Rechtsverkehr unter einem selbstgewählten Namen auftreten will, dann kann sie den Ändern und dann entsprechend auch die Zeugnisse ändern lassen.

Die auf Phantasienamen auszustellen läuft dem eigentlichen Zweck des Zeugnisses zuwider.

Das hat NICHTS mit Respekt oder mit 'Würde' zu tun.

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Lamanini  15.02.2024, 10:18
@BeviBaby
Ein Zeugnis hat die Funktion (Auch wenn das für dich schwer vorstellbar sein mag) zu zeigen, dass eine bestimmte Person bestimmte Leistungen erbracht hat.

Weshalb man den richtigen Namen, den gewählten Namen benutzt.

Die auf Phantasienamen 

Tragisch, aber jeder Name ist ein Fantasiename.

Das hat NICHTS mit Respekt oder mit 'Würde' zu tun.

Haben deine Äußerungen echt nicht. Das ist nichts gutes.

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KarlKlammer  15.02.2024, 11:12
@BeviBaby
Ein Zeugnis hat die Funktion (Auch wenn das für dich schwer vorstellbar sein mag) zu zeigen, dass eine bestimmte Person bestimmte Leistungen erbracht hat.

Diese Funktion wird durch die Ausstellung auf den selbst gewählten Namen nicht unterlaufen.

Eine Verkehrsgeltung des selbst gewählten Namens ist anzunehmen, wenn dieser bestimmte Name kontinuierlich verwendet wird und die Person in der Öffentlichkeit unter diesem Namen wahrgenommen wird.

Eintragungen in Personenstandsregistern ändern die Rechtslage nicht, sondern bilden sie nur ab bzw. spiegeln sie (sogenannte Spiegelfunktion des Personenstandsrechts).

Ein Falschbeurkundung würde im im Fall des Schulzeugnisses nicht vorliegen, da es sich nicht um eine öffentliche Urkunde handelt und eine Falschbeurkundung sich gerade auf den Teil der Urkunde beziehen muss, für den die öffentliche Urkunde Beweis erbringen soll.

"Rechtserheblich sind nur die bescheinigten Leistungen (und allenfalls noch allgemeine Bemerkungen z.B. über das Verhalten der Schülerin / des Schülers), sowie dass diese dem Inhaber des Zeugnisses zuzuordnen sind. Der Vorname oder die Geschlechtszugehörigkeit des Inhabers sind nichts Rechtserhebliches." (aus "Zur Situation transsexueller Kinder in der Schule vor der offiziellen (gerichtlichen) Vornamensänderung" von Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein)

Wenn Marie Müller im Rechtsverkehr unter einem selbstgewählten Namen auftreten will, dann kann sie den Ändern und dann entsprechend auch die Zeugnisse ändern lassen.

Die Person kann den im Sinne einer Erwirkung einer entsprechenden Eintragung im Personenstandsregister mitunter nicht ändern. Für ein nach TSG geregeltes Verfahren bestehen die Voraussetzungen mitunter nicht. Eine Voraussetzung des TSG ist ein weltanschauliches Bekenntnis. Wenn die Person sich noch nie mit dem auf der Geburtsurkunde vermerkten Geschlechtseintrag identifiziert hat, erfüllt sich nicht die Verfahrensvoraussetzungen.

Der BGH verweist in seinem Beschluss vom 22.04.2020, Az. XII ZB 383/19 darauf hin, dass das TSG in so einem Fall wohl analog anzuwenden wäre.

Allerdings wäre unter dem Grundsatz des Verbots belastender Analogien §45b des Personenstandsgesetzes zu wählen. Dies wird allerdings durch eine Dienstanweisung des BMI verhindert.

Das Amtsgericht Münster sieht hier eine Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und hat einen entsprechenden Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az. 22 III 34/20).

Die auf Phantasienamen auszustellen läuft dem eigentlichen Zweck des Zeugnisses zuwider.

Alle Namen sind Phantasienamen.

Das hat NICHTS mit Respekt oder mit 'Würde' zu tun.

Gerade die "Würde" und Respekt sind Kern der Sache.

Im Zentrum steht der Menschenwürdebegriff aus Art. 1 GG und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 GG. Aber auch Sachen wie die von Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention, die das Recht auf einen eigenen Namen, dem Wohl des Kindes nicht entgegenstehenden Namens vorsieht.

Letztlich geht es um die konkreten Menschenrechte der Person und ob deren Wahrung weniger hoch gewichtet werden sollte als ein Eintrag in einem staatlichen Register.

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BeviBaby  26.03.2024, 20:48
@KarlKlammer

Kompliment für die Menge. Aber leider wenig (richtiger) Inhalt. Viel Spaß noch.

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Klär das mit der Schule. Ruf dort an und frag nach. Da gibts keine Richtlinien - keinen Norm. Keiner weiß wie DEINE Schule das handhabt.

Hoffe du weißt was auf dich zu kommt...