Tisch wird nach Streit nicht zurückgegeben - was tun?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eigentlich nicht kompliziert, wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe:

E sollte J schriftlich (!) mit einer angemessenen Frist (vielleicht 2 Wochen, je nachdem wie aufwendig das Zurückbringen ist) zur Herausgabe des Tisches nach § 985 BGB auffordern.

Wenn das nichts hilft, bleibt nur der Klageweg. Mit den entsprechenden Nachweisen sollte das aber kein Problem sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Clemony 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 00:06

Ich habe nie gesagt dass es kompliziert ist

Danke :)

VaryNia  05.05.2025, 00:07
@Clemony
Ich habe nie gesagt dass es kompliziert ist

Mir war nur aufgefallen, dass du dich schon etwas in den Fall reingefuchst hattest, deshalb hatte ich angenommen, dass du annimmst, dass die Sache komplizierter wäre als sie eigentlich ist.

Aber war ja nicht der Fall :)

Clemony 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 00:08
@VaryNia

Hatten meine ganzen 2 Semester Recht in BWL so an sich, aber um den Fall wirklich zu lösen reicht mein Wissen nicht :D

Scheint aber doch recht easy zu sein. Ist immer bisschen schwerer zu beurteilen, wenn man noch direkt mit dem emotionalen Aspekt konfrontiert ist

Wie wäre es mit einer Anzeige, wegen Diebstahl bzw Unterschlagung?!


Clemony 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 08:14

Ist die Frage, ob eine STRAFanzeige bei einer zivilrechtlichen Sache Sinn macht

Ich87309  05.05.2025, 08:16
@Clemony

1. Diebstahl IST eine STRAFTAT

2. Auch zivilrechtlich darfst Du klagen.

Clemony 
Beitragsersteller
 05.05.2025, 10:08
@Ich87309

Ich bin da immer etwas vorsichtig geworden mit Definitionen von Straftaten, seit mir mal die Brille entwendet wurde und die Polizei meinte ihr sei die Hände gebunden, weil ich den Täter kannte.

Zivilrechtliche Klage wäre der nächste Schritt nach schriftlicher Fristsetzung, das weiß ich jetzt dank der anderen Antworten.