Steuercheck und Zastabetrug?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich deren AGB verstanden habe, bieten sie Dir eine Dienstleistung zu einem vorher bestimmten Preis, deren Höhe von der zu erwartenden Erstattung/Zahlung abhängt. Du kannst das Angebot annehmen oder auch nicht. Die Dienstleistung wird dabei nicht von ZASTA erbracht, sondern von Steuerberatern/Rechtsanwälten, die mit der Plattform arbeiten. Scheint so ähnlich zu sein wie Yourxpert. Dort kann man Rechtsberatung in Anspruch nehmen für einen vorher festgelegten Preis.

Nutzer können sich über die Plattform ein Angebot eines Plattform-Partners über steuerliche Beratung zum Festpreis erstellen lassen. Mit dem Angebot verbunden ist eine unverbindliche steuerliche Ermittlung einer auf Basis der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Steuerdaten zu erwartenden Steuererstattung oder Steuernachzahlung des Nutzers. Voraussetzung eines Angebotes ist damit, dass der Nutzer den Plattform-Partner zum Abruf der für den Nutzer bei den Finanzbehörden hinterlegten Daten (sog. eDatenabruf) bevollmächtigt. (aus den AGB)

Steuercheck scheint hingegen nur aufgrund eines eigenen Algorithmus die Berechnung vorzunehmen, soweit ich das in der Kürze recherchiert habe. Insofern würde ich ZASTA für sinnvoller halten. Ist immerhin auch Testsieger bei FocusMoney.

Wenn Du mich fragst: registriere Dich auf elster-online, beantrage den Belegabruf und füll die Steuererklärung dort aus. Vor dem Absenden bekommst Du eine zwar auch vorläufige, aber immerhin autorisierte Berechnung vom Zentralrechner des Finanzamts selbst. Dann kannst Du entscheiden, ob Du die Erklärung absendest oder nicht. Vorausgesetzt Du bist nicht ohnehin verpflichtet, eine abzugeben.

Wenn Du die Steuererklärung mit ZASTA machen könntest, bekommst Du sie sehr wahrscheinlich auch mit elster hin.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Leonard1993 
Fragesteller
 10.05.2024, 18:30

Ah okay. Bekomme ich denn von der App das zu erstattene Geld? Oder bezahl ich einfach nur dafür, dass ich's jetzt weiß 😅

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kegus  10.05.2024, 18:31
@Leonard1993

Hast Du einen Vertrag abgeschlossen oder war das nur die kostenlose Ersteinschätzung?

Lest ihr eigentlich keine AGB?

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Leonard1993 
Fragesteller
 10.05.2024, 18:36
@kegus

Ich hab nur die kostenlose Ersteinschätzung übernehmen lassen. Ich kenne mich mit Steuern und Co. Absolut gar nicht aus ehrlich gesagt 😅. Ich kenne tatsächlich niemanden, der die AGBs liest 😅

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kegus  10.05.2024, 18:39
@Leonard1993

Die kostenlose Ersteinschätzung ist - wie der Name schon sagt - kostenlos.

Ich kenne tatsächlich niemanden, der die AGBs liest

Dann kennst Du jetzt jemanden. Mich. Und vielleicht solltest Du gelegentlich damit anfangen. Man kann sich jedenfalls nicht auf Unkenntnis berufen, wenn man eigene Pflichten versäumt. Nur so als Tipp.

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Leonard1993 
Fragesteller
 11.05.2024, 08:40
@kegus

Haha sehr schön! Freut mich dich kennenzulernen! Du hast ja bereits die AGBs gelesen. Bekomme ich das zu erstattende Geld oder gebe ich ihm einfach Geld um zu sehen was er rausholen kann?

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kegus  11.05.2024, 08:46
@Leonard1993

Wenn, dann müsstest Du das Angebot annehmen. Du zahlst den angegebenen Preis und guckst, was rauskommt. Haftung, falls die Erstattung geringer ausfällt, gibt es keine. Der StB lässt sich ja für seine Dienstleistung bezahlen, die er so oder so vornimmt.

Wenn Du nur Arbeitslohn hast und sonst nichts, keine Besonderheiten (doppelte Haushaltführung/Tagegelder/hohe Werbungskosten/Ausbildungskosten/übermäßige Krankheitskosten/GdB u. a.) dann nimm elster (unbedingt Belegabruf nutzen!). Du kannst dann faktisch nichts falsch machen. Anderenfalls frag halt hier.

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kegus  11.05.2024, 09:03
@Leonard1993

Kommt halt drauf an, wie viel Dir die Sache wert ist. Wenn ich entscheiden müsste, ich würde elster erst einmal ausprobieren. Das ist völlig kosten- und risikolos. Es ist das offizielle Portal der Finanzverwaltung, da verdient kein Dritter dran [für @TomRichter: außer natürlich die entwickelnde/supportende Firma ;-) ] Wenn Du damit nicht klarkommst, kannst Du immer noch das Angebot annehmen.

Und nein, ich bekomme keine Provision von elster-online ;-)

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Leonard1993 
Fragesteller
 11.05.2024, 09:20
@kegus

Nein nein so meine ich das nicht!! Die Ersteinschätzung war so und so viel Euro. Dann Angebot annehmen um mehr einschätzen zu lassen. Sagen wir er hat dann noch 50€ mehr gesehen, bekomme ich dann mein Geld abzgl. Des Geldes für den Steuerberater? Wie gesagt: ich habe absolut 0 Ahnung von sowas. Ich bin quasi ein Neugeborener und Langsamlerner 😅

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kegus  11.05.2024, 10:08
@Leonard1993

Ach so. Ja, die Gebühr wird von der Erstattung einbehalten.

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kegus  11.05.2024, 10:29
@Leonard1993

Das ganze funktioniert so: Du musstest Dich ja bereits identifizieren und sehr wahrscheinlich auch den eDaten-Abruf autorisieren. Der StB, der Deinen Fall übernehmen will, ruft beim FA Deine eDaten ab und rechnet damit den Bescheid vorab durch. So kommt das Angebot zustande. Wenn Du das Angebot annimmst, dann werden Dir ggf. noch weitere Fragen gestellt, um Deinen Fall besser einschätzen zu können und Du hast die Möglichkeit, weitere Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Da hier wirklich Fachleute für Dich arbeiten, kann man das Angebot als seriös betrachten. Ob das einen persönlichen Kontakt ersetzen kann, vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich gilt: auch der Steuerberater kann nur das einbeziehen, was er weiß.

Dann wird auf Basis aller Angaben Deine Steuererklärung erstellt und an das FA übermittelt. Irgendwann bekommt der StB den für Dich bestimmten Bescheid, weil Du ihn auch via Plattform zum Empfang der Post bevollmächtigst.

Für die Gebühr gibt es tatsächlich zwei Möglichkeiten. Entweder Du zahlst voraus oder sie wird von der Erstattung einbehalten. Im zweiten Fall musst Du zustimmen, dass das FA das Geld auf ein bestimmtes Konto überweist, es wird Dir dann abzgl. der Erstattung weitergeleitet. Hier könnte es ggf. zu Unstimmigkeiten kommen. Dazu habe ich nicht tiefer recherchiert. Im Zweifel also lieber vorauszahlen.

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Leonard1993 
Fragesteller
 11.05.2024, 11:38
@kegus

Aber ein plus kriege ich definitiv? Nicht, dass ich ihn jetzt bezahle und am Ende einfach nur Geld rausgeworfen habe 😅

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TomRichter  12.05.2024, 02:24
@kegus

> für @TomRichter:

wohlwollend zur Kenntnis genommen :-)

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TomRichter  12.05.2024, 02:27
@kegus

> Lest ihr eigentlich keine AGB?

Natürlich nicht. Die heutige Jugend ist vom Lesen und Verstehen der Datenschutzerklärung so erschöpft, dass die Kraft für die AGB nicht mehr ausreicht ;-)

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Leonard1993 
Fragesteller
 12.05.2024, 13:02
@kegus

Wenn ihr mich, 30, unter Jugend klassifiziert, bin ich dankbar 😂

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